Kinder- und Jugendhilfe auf neuer gesetzlicher Grundlage
Medienmitteilung 08.01.2010
Mit dem neuen Gesetz zur ambulanten Kinder- und Jugendhilfe will der Regierungsrat in der Praxis Bewährtes verankern und Veraltetes erneuern. Dabei geht es unter anderem um den Aufbau von bezirksübergreifenden Organisationsstrukturen und die klare Ausscheidung von Aufgaben zwischen Kanton und Gemeinden. Das Gesetz liegt jetzt beim Kantonsrat.
Der Regierungsrat hat die Vorlage für das Kinder- und Jugendhilfegesetz zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Die Vernehmlassung zeigte, dass die geplante Erneuerung der gesetzlichen Grundlage für die ambulante Kinder- und Jugendhilfe im Grundsatz breit unterstützt wird.
Das neue Gesetz verankert die im Rahmen von Versuchen erprobten und bewährten bezirksübergreifenden Organisationsstrukturen der Familien- und Jugendhilfe. Es gewährleistet die Erbringung der Leistungen vor Ort und formuliert diese präziser als bisher. Neu aufgenommen wurden die Schulsozialarbeit und die familienergänzende Betreuung von Kindern im Vorschulbereich. In beiden Bereichen liegt die Hauptverantwortung bei den Gemeinden. Auf Ersuchen der Akteure der Jugendhilfe wurden die Bestimmungen über die Jugendhilfekommissionen gegenüber dem Vernehmlassungsentwurf geändert: An Stelle von regionalen Kommissionen soll eine einzige Jugendhilfekommission mit neu definiertem Auftrag treten.
Bei der Alimentenbevorschussung und den finanziellen Beiträgen für die Kleinkindbetreuung erfolgte die Anpassung an die Teuerung. Die Höchstbeträge wurden an die Waisen- und Kinderrente gemäss AHV-/IV-Gesetzgebung des Bundes gekoppelt.
Die Leistungen der kantonalen Jugendhilfestellen werden wie bisher im Verhältnis 60 zu 40 durch Kanton und Gemeinden gemeinsam finanziert. Künftig gibt es allerdings keine Abstufung nach der Finanzkraft der Gemeinden mehr. Neu ist die gesetzliche Grundlage für die Abgeltung an die Stadt Zürich. Sie erbringt als einzige Gemeinde im Kanton die Jugendhilfe- und Berufsberatungsleistungen selbstständig.
Die Bestimmungen zu den familienergänzenden Betreuungsangeboten für Kinder im Vorschulalter entsprechen dem Gegenvorschlag des Kantonsrates zur Volksinitiative «Kinderbetreuung Ja!», der vom Kantonsrat Anfang Dezember 2009 gut geheissen wurde und im Juni 2010 zusammen mit der Initiative dem Volk zur Abstimmung vorgelegt wird.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
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