Bundesgerichtsurteil zum Tram Zürich-West / Umbau Pfingstweidstrasse: letzte Hürden aus dem Weg geräumt
Medienmitteilung 09.10.2009
Das Bundesgericht hat in seinem Urteil vom 27. August 2009 in letzter Instanz alle Beschwerden gegen das Projekt Tram Zürich-West sowie den Umbau der Pfingstweidstrasse abgewiesen. Das Urteil wurde in diesen Tagen den Parteien zugestellt. Mit diesem Entscheid kann der Wille der Stimmbevölkerung nun definitiv umgesetzt werden: Der Souverän hatte sich 2007 in je einer städtischen und einer kantonalen Volksabstimmung deutlich für das Tram und den Umbau der Pfingstweidstrasse ausgesprochen. Die Inbetriebnahme des Trams ist auf Dezember 2011 vorgesehen.
Am 9. September 2008 erfolgte der feierliche Spatenstich für das Tram Zürich-West und den Umbau der Pfingstweidstrasse. Der Bund hatte seine finanzielle Beteiligung am Projekt von 75 Millionen Franken an die Bedingung geknüpft, dass noch im Jahr 2008 mit den Bauarbeiten begonnen wird. Die beim Bundesverwaltungsgericht gegen die beiden Plangenehmigungen erhobenen Beschwerden drohten allerdings, den Baubeginn zu verzögern. Konkret ging es um umweltrechtliche Bedenken von Anwohnern. Dank dem Entzug der aufschiebenden Wirkung durch das Bundesverwaltungsgericht konnte der Baubeginn im Jahr 2008 und damit die finanzielle Beteiligung des Bundes sichergestellt werden. Nachdem die Beschwerdeführer im Oktober 2008 beim Bundesverwaltungsgericht unterlagen, wurden die Urteile im November 2008 ans Bundesgericht weitergezogen. Mit dem heute bekanntgewordenen Urteil vom 27. August 2009 hat nun das Bundesgericht als letzte Instanz alle noch hängigen Beschwerden abgewiesen, soweit es darauf eintrat. Damit sind die letzten Hürden aus dem Weg geräumt und die Bauarbeiten können wie geplant fortgesetzt werden.
Weitere Informationen zum Projekt sind auf der Website des Tiefbauamts der Stadt Zürich zu finden: www.stadt-zuerich.ch/tzw
(Medienmitteilung der Volkswirtschaftsdirektion)
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