Betrugsfall Henauer Gugler AG: Baudirektion nimmt Urteil mit Genugtuung zur Kenntnis
Medienmitteilung 07.10.2009
Das Bezirksgericht Zürich hat heute den Mehrheitsaktionär und ehemaligen Verwaltungsratsdelegierten des Zürcher Planungs- und Ingenieurbüros Henauer Gugler AG wegen Betrugs zu zwanzig Monaten Freiheitsstrafe bedingt verurteilt. Er hatte im Rahmen von Projektierungs- und Bauleitungsarbeiten im Uetlibergtunnel während über sieben Jahren zu viele Arbeitsstunden verrechnet. Die Deliktsumme beträgt knapp 1,5 Millionen Franken. Dieser Betrag wurde der Baudirektion bereits im April 2008 zurückbezahlt. Das Projektcontrolling wurde direktionsintern ausgebaut.
Das Bezirksgericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte während über sieben Jahren Stundenrapporte und Rechnungen gefälscht hatte. Die nachgewiesene Deliktsumme (inkl. Teuerung, Mehrwertsteuer und Verzugszins) beträgt knapp zwei Millionen Franken. Dieser Betrag wurde von der Baudirektion zurückgefordert und im April 2008 von Henauer Gugler AG zurückbezahlt.
Die Baudirektion hat immer Wert darauf gelegt, dass der Betrugsfall auch in rechtlicher Hinsicht korrekt aufgearbeitet und die fehlbare Person zur Rechenschaft gezogen wird. Sie nimmt das Urteil deshalb mit Genugtuung zur Kenntnis.
Controlling ausgebaut
Das kantonale Tiefbauamt hat bereits unmittelbar nachdem der Betrug bekannt wurde einen Auftragsstopp gegen die Henauer Gugler AG erlassen. Unabhängig vom Ausgang des Strafprozesses hat die Baudirektion zudem ihr Projektcontrolling ausgebaut. Bei Honorierungen nach Zeit-Mittel-Tarif werden neu die unterschriebenen Stundenrapporte der Mitarbeitenden verlangt und stichprobenweise überprüft. Die betroffenen Mitarbeitenden der Baudirektion wurden für die Betrugsproblematik sensibilisiert.
Der Verurteilte hat die Möglichkeit, das Urteil an das Obergericht weiterzuziehen.
(Medienmitteilung der Baudirektion)
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