Schutz vor Passivrauchen in Gastwirtschaftsbetrieben: Start des Vernehmlassungsverfahrens im Kanton Zürich

Heute Donnerstag, 30. Juli 2009, startet das Vernehmlassungsverfahren zu den Ausführungsbestimmungen zum Rauchverbot in Gastwirtschaftsbetrieben. Bei der Umsetzung der von den Zürcher Stimmberechtigten im September 2008 angenommenen Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen» orientiert sich der Kanton Zürich zeitlich und inhaltlich am Bund.

Am 23. Juni 2009 eröffnete der Bund die Anhörung zur Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen. Damit sind die Mindestanforderungen des Bundes und der Handlungsspielraum für die Kantone bekannt. Die Kantone können strengere, nicht jedoch weniger weit gehende Regelungen treffen. Ausgehend von den bundesrechtlichen Bestimmungen hat der Kanton Zürich den Regelungsbedarf auf kantonaler Ebene geklärt und seine Gastgewerbeverordnung überarbeitet. Das dazugehörige Vernehmlassungsverfahren wurde heute eingeleitet.

Zeitliche und inhaltliche Orientierung am Bund

Zur Schaffung von klaren Verhältnissen und widerspruchsfreien Regelungen auf Kantons- und Bundesebene soll die kantonale Verordnung zeitgleich und inhaltlich abgestimmt mit den bundesrechtlichen Bestimmungen zum Schutz vor Passivrauchen in Kraft gesetzt werden. Daher sind in der kantonalen Gastgewerbeverordnung ausschliesslich jene Punkte zu regeln, welche ergänzend zu den Ausführungsbestimmungen des Bundes zur Umsetzung des Volkswillens im Kanton Zürich notwendig sind. Dies betrifft den Anwendungsbereich des kantonalen Rauchverbots und das Verbot von Raucherbetrieben.

Keine Raucherbetriebe im Kanton Zürich

Die vom Zürcher Stimmvolk in der Volksabstimmung vom 28. September 2008 angenommene Änderung von Paragraph 22 des Gastgewerbegesetzes sieht lediglich die Möglichkeit zur Schaffung von Fumoirs, nicht jedoch von Raucherbetrieben vor. Dies stellt gegenüber dem Bundesrecht eine strengere Regelung dar. Die vom Bund vorgesehene Ausnahmeregelung für Kleinbetriebe unter 80 Quadratmeter, die auf Gesuch hin als Raucherbetrieb geführt werden können, wird darum im Kanton Zürich nicht übernommen.

Weiteres Vorgehen

Die Vernehmlassung dauert bis zum 2. Oktober 2009. Anschliessend erfolgt die Auswertung der Vernehmlassungsantworten. Die revidierte Gastgewerbeverordnung bedarf der Zustimmung des Regierungsrates. Der Kanton Zürich geht davon aus, dass das nationale Rauchverbot und damit auch jenes im Kanton Zürich am 1. Januar 2010 in Kraft tritt.

Die Vernehmlassungsunterlagen sind unter www.vernehmlassungen.zh.ch, Link «Suche», Suchbegriff «Gastgewerbegesetz», verfügbar.

(Medienmitteilung der Volkswirtschaftsdirektion)

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