Schutz vor Passivrauchen: Mindestvorgaben des Bundes liegen vor
Medienmitteilung 24.06.2009
Gestern Dienstag, 23. Juni 2008, hat der Bund seine Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen in die Vernehmlassung gegeben. Damit wird für die Kantone ersichtlich, wie der Bund das von den eidgenössischen Räten im Herbst 2008 verabschiedete Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen in die Praxis umzusetzen plant. Eine wichtige Grundlage für die Umsetzung des von den Zürcher Stimmberechtigten im September 2008 angenommenen Rauchverbots in Gastwirtschaftsbetrieben ist somit vorhanden.
Das Bundesrecht ist von den Kantonen zu berücksichtigen, weil dieses dem kantonalen Recht insoweit vorgeht, als dass der Bund Mindestvorgaben zum Schutz vor Passivrauchen definiert. Mit Bekanntwerden dieser Mindestvorgaben, beispielsweise der Grösse der Fumoirs, ist nun für den Kanton Zürich eine wichtige Grundlage für die Umsetzung des Rauchverbots in Gastwirtschaftsbetrieben vorhanden. Der Kanton Zürich beabsichtigt, die Einführung dieses Rauchverbots zeitlich und inhaltlich auf den Bund abzustimmen. Basierend auf den Mindestvorgaben des Bundes wird der Kanton Zürich in den nächsten Wochen den Regelungsbedarf auf kantonaler Ebene klären.
Nationale und kantonale Gesetze müssen berücksichtigt werden
In der Volksabstimmung vom 28. September 2008 wurde über die Volksinitiative der Lungenliga Zürich «Schutz vor Passivrauchen» und den Gegenvorschlag des Kantonsrats abgestimmt. Die Mehrheit der Stimmberechtigten sprach sich für die Volksinitiative und damit für ein Rauchverbot in Innenräumen von Gastwirtschaftsbetrieben aus. Es besteht die Möglichkeit, zum Rauchen abgetrennte Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Fast gleichzeitig, nämlich anfangs Oktober 2008 stimmten die eidgenössischen Räte dem Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen zu.
(Medienmitteilung der Volkswirtschaftsdirektion)
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