Berufsauftrag für die Volksschule geht in die zweite Runde
Medienmitteilung 29.05.2009
Die Rückmeldungen aus der Vernehmlassung zum Konzept für einen neuen Berufsauftrag sind mehrheitlich positiv. Nun schickt der Regierungsrat die dazu notwendigen Gesetzes- und Verordnungsänderungen in die Vernehmlassung. Gleichzeitig werden verschiedene Anpassungen im Personalrecht für Lehrpersonen und Schulleitungen vorgeschlagen.
Im Frühling 2008 wurde das Konzept für einen neuen Berufsauftrag der Lehrpersonen der Volksschule zur Vernehmlassung frei gegeben. Insgesamt sind rund 300 Rückmeldungen dazu eingegangen. Diese wurden ausgewertet und sind in die Vorlage zur Änderung des Lehrpersonalgesetzes und der Lehrpersonalverordnung eingeflossen.
Neues Konzept wird begrüsst
Das neue Konzept wurde mehrheitlich begrüsst. Positiv kam an, dass die Rolle der Schulleitenden gestärkt und das Arbeitspensum der Lehrpersonen über eine Jahresarbeitszeit festgelegt werden soll. Auf Zustimmung stiess auch die Zuordnung der Arbeiten auf die vier Bereiche «Unterricht und Klasse», «Schule», «Schülerinnen und Schüler und Eltern» sowie «Weiterbildung».
Kritisch beurteilt wurden die unterschiedlichen Pensen der Lehrpersonen auf der Kindergarten- und Unterstufe sowie der Mittel- und Sekundarstufe sowie auch der Vorschlag, für Teilzeitarbeitende eine Mindestverpflichtung festzulegen.
Die Ergebnisse der Vernehmlassung konnten bei der Änderung des Lehrpersonalrechts weitgehend berücksichtigt werden. So wird beispielsweise für Lehrpersonen aller Schulstufen der Tätigkeitsbereich «Unterricht» einheitlich auf eine jährliche Arbeitszeit von 57 Stunden pro Wochenlektion festgelegt. Für die Funktion «Klassenlehrperson» werden jährlich 80 anstatt 50 Stunden vorgesehen.
Anpassung des Lehrpersonalrechts
Kantonsrätliche Vorstösse wie auch Anliegen aus dem Schulfeld verlangen weitere Anpassungen im Lehrpersonalrecht. Dies betrifft etwa die Aufhebung der minimalen Unterrichtsverpflichtung als Schulleitende oder die kantonale Anstellung für die Lehrpersonen, die Lehrplanfächer unterrichten. Es ist deshalb angezeigt, Lehrpersonalgesetz und Lehrpersonalverordnung punktuell zu überarbeiten und zusammen mit der gesetzlichen Neuformulierung des Berufsauftrags für Lehrpersonen der Volksschule in eine zweite Vernehmlassung zu geben.
Die betroffenen Behörden, Institutionen und Verbände werden zur Vernehmlassung bis am 30. September 2009 eingeladen.
Die Vernehmlassungsunterlagen sind unter www.vernehmlassungen.zh.ch, Link «Suche», Suchbegriff «Berufsauftrag», verfügbar.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
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Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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