Gesetz über die Anpassung des Feuerwehrwesens an das Konzept Feuerwehr 2010 wird auf den 1. Juni 2009 in Kraft gesetzt

Der Regierungsrat hat die Rechtskraft des Kantonsratsbeschlusses vom 1. Dezember 2008 betreffend Gesetz über die Anpassung des Feuerwehrwesens an das Konzept 2010 festgestellt und die Inkraftsetzung auf den 1. Juni 2009 beschlossen. Die Verordnung über die Feuerwehr aus dem Jahr 1994 hat der Regierungsrat auf den 31. Mai 2009 aufgehoben und eine neue erlassen.

Mit dem Konzept Feuerwehr 2010 vom 30. Juni 2005 hat die Kantonale Feuerwehr der Gebäudeversicherungsanstalt (GVZ) eine Grundlage geschaffen, die insbesondere den sich laufend veränderten Rahmenbedingungen für die Feuerwehren sowie der Neuregelung des Bevölkerungs­schutzes Rechnung trägt. Der Regierungsrat hatte die GVZ ermächtigt, zum Konzept Feuerwehr 2010 ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Die anschliessende Auswertung der Vernehmlassungsergebnisse hat gezeigt, welche gesetzlichen Grundlagen anzupassen sind. Der Regierungsrat hat nun beschlossen, die erforderlichen Änderungen gemäss Gesetz über die Anpassung des Feuerwehrwesens an das Konzept Feuerwehr 2010 sowie die angepasste Feuerwehrverordnung auf den 1. Juni 2009 in Kraft zu setzen.

Neue Feuerwehrverordnung erlassen

Die Feuerwehrverordnung aus dem Jahr 1994 hat der Regierungsrat auf den 31. Mai 2009 aufgehoben und eine neue erlassen. Die neue Feuerwehrverordnung bezweckt, weitere Teile des Konzeptes, die nicht in die Gesetzesänderung eingeflossen sind, umzusetzen und zu präzisieren. Wie bisher beschränkt sich die Verordnung auf die genauere Umschreibung des Auftrags der Feuerwehr und deren Organisation, auf die Zuweisung der Aufgaben in der Ausbildung und Alarmierung sowie auf die Regelung wichtiger Aufgaben Dritter.

Die Revision umfasst folgende Kernpunkte

  • Die minimalen Basisorganisationen und Leistungsvorgaben für die vier Feuerwehrkategorien (Ortsfeuerwehr, Stützpunktfeuerwehr, Berufsfeuerwehr und Betriebsfeuerwehr/ Betriebslöschzug) sind neu festgelegt worden.
  • Die Nachbarschaftshilfe wird als Grundsatz eingeführt. Die GVZ übernimmt die Einsatzkosten der Nachbarfeuerwehr, sofern deren Einsatz notwendig war und die aufbietende Feuerwehr die minimalen Leistungsvorgaben erfüllt.
  • Die GVZ ernennt fünf bis sieben erfahrene Feuerwehroffizierinnen und –offiziere als Kantonale Einsatzleiter. Die kantonalen Einsatzleiterinnen und Einsatzleiter unterstützen die örtliche Einsatzleiterin oder den örtlichen Einsatzleiter bei Sonder- oder Grossereignissen und übernehmen nötigenfalls – nach Absprache mit den Gemeinden – die Einsatzleitung. Ausserdem nehmen sie nach Bedarf Einsitz in die Kantonale Führungsorganisation.
  • Die beiden regionalen Alarmzentralen werden in eine Einsatzleitzentrale umgestaltet. Die Zentralisten der Einsatzleitzentralen sind zum direkten Aufgebot der Einsatzformationen berechtigt.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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