Leistungsauftrag Wirbelsäulenchirurgie für Spital Sanitas verlängert

Das Verfahren um die im Jahr 2006 nicht bewilligte Verlängerung des Leistungsauftrages des Spitals Sanitas im Bereich der Wirbelsäulenchirurgie ist nun vom Regierungsrat auch formell abgeschlossen worden. Die Gesundheitsdirektion und das Spital Sanitas sind erfreut, dass damit eine für alle Beteiligten akzeptable Lösung gefunden werden konnte.

Im Jahre 2006 verweigerte die Gesundheitsdirektion die weitere Verlängerung der Berechtigung des Spitals Sanitas zur Durchführung von Eingriffen an der Wirbelsäule mit der Begründung, die Wirbelsäulenchirurgie sei an wenigen dafür spezialisierten Spitälern zu konzentrieren. Die dagegen vom Spital Sanitas und den betroffenen Chirurgen erhobenen Rekurse wurden in der Folge sistiert und erneute Gespräche über die Fragen der Zentrumsbildung, der Mindestfallzahlen und weiterer Qualitäts- und Effizienzkriterien geführt.

Diese Fragen sind nun mit der vom Parlament beschlossenen Revision des eidgenössischen Krankenversicherungsgesetzes für die neuen Spitalplanungen der Kantone allgemein zu klären. Das entsprechende Projekt für eine neue Spitalplanung und Spitalliste 2012 des Kantons Zürich ist von der Gesundheitsdirektion inzwischen aufgenommen worden. In diesem Rahmen wird die im Falle des Spitals Sanitas auf die Wirbelsäulenchirurgie beschränkte Problematik generell angegangen. Die Gesundheitsdirektion hat deshalb den Leistungsauftrag für die Wirbelsäulenchirurgie im Sommer 2008 bis zum Inkrafttreten einer neuen Spitalliste verlängert. Geplanter Termin für die Inkraftsetzung der neuen Spitalliste ist der 1. Januar 2012.

Vor diesem Hintergrund hat der Regierungsrat die sistierten Rekurse kürzlich formell abgeschrieben.

(Medienmitteilung der Gesundheitsdirektion)

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