Baudirektion erlässt Schutzverordnung für den Sihlwald - Wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Anerkennung als Naturerlebnispark

Mit dem Erlass einer Schutzverordnung schafft die Baudirektion eine wichtige Voraussetzung für die Anerkennung des Sihlwalds als Naturerlebnispark. Die Verordnung sorgt für den Schutz dieser einmaligen Naturlandschaft vor den Toren Zürichs und regelt Nutzung und Unterhalt.

Mit dem Erlass einer Schutzverordnung schafft die Baudirektion eine wichtige Voraussetzung für die Anerkennung des Sihlwalds als Naturerlebnispark. Die Verordnung sorgt für den Schutz dieser einmaligen Naturlandschaft vor den Toren Zürichs und regelt Nutzung und Unterhalt.

Der Sihlwald ist zusammen mit den umliegenden Wäldern einer der grössten sich selbst überlassenen Laubmischwälder des schweizerischen Mittellandes – eine einmalige Naturlandschaft inmitten der Agglomeration Zürich. Mit seiner landschaftlichen Eigenart und seiner charakteristischen Tier- und Pflanzenwelt soll er sich künftig ursprünglich und ungestört entwickeln können. Gleichzeitig soll die Bevölkerung die faszinierende Waldnatur erleben können. Das heisst, das Gebiet soll als Erlebnis-, Bildungs- und Erholungsraum für Besucherinnen und Besucher zugänglich bleiben.

Schutzverordnung ist Voraussetzung für die nationale Anerkennung

Am 21. November 2008 hat die Baudirektion eine Schutzverordnung für den Sihlwald erlassen. Sie ist erforderlich, um die genannten Ziele zu erreichen, indem sie Schutz- und Unterhaltsmassnahmen sowie die Erholungsnutzung festlegt. Gleichzeitig ist die Schutzverordnung eine der Voraussetzungen für die Anerkennung des Sihlwalds als Naturerlebnispark durch den Bund. Die Verordnung sichert zudem die Umsetzung der Schutzziele öffentlich-rechtlich ab.

In partnerschaftlichem Prozess entstanden

Der Entwurf der Schutzverordnung wurde von 2003 bis 2004 zusammen mit einer breit abgestützten Arbeitsgruppe erarbeitet, in der die betroffenen Gemeinden und Ämter sowie die wichtigsten Nutzergruppen vertreten waren. Die Ergebnisse der Vernehmlassung im April 2005 zeigten, dass für den Sihlwald das Bundeslabel «Naturerlebnispark» (siehe Kasten) anzustreben sei. Der Schutzverordnungsentwurf wurde in der Folge in einer Arbeitsgruppe mit Vertretern der Standortgemeinden Horgen, Langnau a.A. und Adliswil sowie der Stadt Zürich, des Kantons und Pro Natura Zürich weiterbearbeitet und bereinigt.

Die Schutzverordnung für den Sihlwald

In der Schutzverordnung für den Sihlwald sind folgende Zonen festgelegt:

In der Kernzone wird der Wald sich selber überlassen. Einflüsse des Menschen sind auf ein Minimum zu beschränken. Der bis heute übliche Jagdbetrieb wird durch ein sogenanntes Wildtiermanagement ersetzt, d.h. die Aufgaben sind auf Wildaufsicht und Abschuss von kranken oder verletzten Tieren beschränkt. Die Wanderwege bleiben auch in der Kernzone offen und laden zu genussvollen Spaziergängen ein. Sie dürfen jedoch nicht verlassen werden.

Die Naturerlebniszone ist primär dem Naturerlebnis gewidmet und dient als Puffer zwischen Kernzone und Kulturland. Der Wald wird auch hier sich selber überlassen, er kann aber frei betreten und für Erholung und Naturerlebnis genutzt werden. Vorrang haben ruhige Betätigungen im Wald.

Die Landschaftsschutzzonen dienen der Erhaltung der landschaftlichen Eigenart des Gebiets. Sie soll zum Schutz des Landschaftsbilds von neuen Bauten und Anlagen freigehalten werden.

Die Naturschutzzone dient dem Erhalt der schutzwürdigen Gebiete als Lebensraum seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten und -gemeinschaften sowie dem Schutz der Landschaft.

Die Erholungszone umfasst spezielle Erholungsgebiete (z.B. Campingplätze). Sie dient der Erholung, soweit diese mit dem Schutz des Gebiets vereinbar ist.

Die Sicherheitszone verläuft entlang von Durchgangsstrassen und der Bahnlinie. Die Waldbestände sind so zu pflegen, dass die Sicherheit von Strasse und Bahn gewährleistet ist.

Das Projekt Wildnispark Zürich

Mit seinen beiden Teilgebieten Sihlwald und Langenberg umfasst der Wildnispark Zürich rund zwölf Quadratkilometer. Der Wildnispark vermittelt zwischen urbanem Raum und sich selbst überlassener Natur im Sihlwald und lässt diese Kontraste erlebbar werden. Dabei werden die Besuchenden über Tiererlebnisse im Langenberg und Ausstellungen im Naturzentrum an das Abenteuer «Wildnis» herangeführt.

Der Sihlwald hat sich als einziges Projekt für die Anerkennung als nationaler Naturerlebnispark beworben. Im Gegensatz zu den Projekten der regionalen Naturparks liegt bei einem Naturerlebnispark der Fokus auf der Erhaltung unberührter Natur. Die Anforderung mit Kern- und Umgebungszone sind ähnlich wie beim Nationalpark. Zusätzlich muss er im Umfeld eines grösseren Ballungsgebietes liegen. (Parkkategorien siehe www.bafu.admin.ch/paerke)

Seit September 2008 ist der Sihlwald als Kandidat für einen Naturerlebnispark von nationaler Bedeutung anerkannt. Die Vergabe des definitiven Labels durch den Bund ist Ende 2009 zu erwarten. Unabhängig vom Fortschritt der weiteren Verhandlungen werden ab 1. Januar 2009 die beiden Teile Sihlwald und Langenberg unter der gemeinsamen Dachmarke «Wildnispark Zürich» den Betrieb aufnehmen.

(Medienmitteilung der Baudirektion)

Hinweis

Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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