Spuren von Streptomycin in Äpfeln der Ernte 2008 aus den Kantonen St. Gallen, Thurgau und Zürich
Medienmitteilung 17.11.2008
Untersuchungen der kantonalen Laboratorien der Kantone St. Gallen, Thurgau und Zürich zeigen, dass das Antibiotikum Streptomycin auch Monate nach der Behandlung der Obstkulturen gegen Feuerbrand in erntereifen Äpfeln in Spuren nachweisbar ist. Die Mengen sind jedoch so gering, dass für die Konsumentinnen und Konsumenten von belasteten Äpfeln keine Gefahr besteht.
Im Frühling 2007 verursachte der Feuerbrand massive Schäden in Obstanlagen und an Hochstammobstbäumen in der Deutschschweiz. Mehr als 100 Hektaren Obstanlagen und rund 10'000 Hochstammbäume mussten wegen starkem Befall geräumt werden. Daher entschieden die Bundesbehörden, dass 2008 in der Schweiz erstmals Streptomycin zur Bekämpfung des Feuerbrandes in Obstanlagen zum Einsatz gelangen dürfe. Bei der Bewilligungserteilung gingen die verantwortlichen Stellen gemäss damaligem Wissensstand davon aus, dass keine Rückstände von Streptomycin in den reifen Früchten festgestellt werden können. Einzig im Honig waren unter gewissen Bedingungen Rückstände zu erwarten.
Hinweise aus Vorarlberg
Die Ostschweizer Lebensmittelkontrolle wurde von ihren Vorarlberger Kollegen diesen Spätsommer darüber informiert, dass im Kernobst aus behandelten Kulturen Spuren von Streptomycin nachweisbar seien. Deshalb entschlossen sich die kantonalen Laboratorien St. Gallen und Zürich, basierend auf der Methode der Vorarlberger Lebensmitteluntersuchungsanstalt, die Methodik zur Bestimmung von Streptomycin in Äpfeln zu etablieren. Probenahmen wurden in Obstanlagen in den Kantonen St. Gallen, Thurgau und Zürich veranlasst. Die Probenahmen erfolgten sowohl in Anlagen, in denen im Frühling Streptomycin zur Feuerbrandbekämpfung eingesetzt worden waren, als auch in solchen, in denen keine Behandlung erfolgte.
55 von 62 Proben belastet
Die Untersuchungen ergaben in 55 von 62 Apfelproben aus behandelten Anlagen Spuren von Streptomycin zwischen 0.0005 und 0.009 mg/kg. Offensichtlich wird das bei der Blüte angewendete Streptomycin bis zur Ernte der Früchte nicht vollständig abgebaut. Frei von Streptomycin-Spuren waren 22 von 23 Proben aus nichtbehandelten Anlagen. Die belastete Probe stammte aus dem Kanton Zürich. Wie das Streptomycin in den Apfel kam, muss genauer untersucht werden.
Höchstwerte der FAO und der WHO deutlich unterschritten
Höchstwerte der FAO und der WHO deutlich unterschritten Weder in der Schweiz noch in der EU ist ein Höchstwert für Streptomycin in pflanzlichen Lebensmitteln festgelegt. In Österreich gilt ein Höchstwert für pflanzliche Lebensmittel von 0.05 mg/kg. Die FAO und die WHO haben einen Höchstwert für die tägliche Aufnahme von Streptomycin festgelegt. Bezogen auf die nachgewiesenen Spuren bedeutet dies, dass ein durchschnittlicher Konsument täglich 210 Kilogramm Äpfel konsumieren könnte, ohne dass es zu Schädigungen durch das aufgenommene Streptomycin kommt. Eine Gesundheitsgefährdung durch Streptomycin kann deshalb nach heutigem Wissensstand ausgeschlossen werden.
(Gemeinsame Medienmitteilung des Gesundheitsdepartementes des Kantons St. Gallen, des Departementes Finanzen und Soziales des Kantons Thurgau und der Gesundheitsdirektion Kanton Zürich)
Hinweis
Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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