Wertvolle Lebensräume in drei Gemeinden nachhaltig geschützt

Schutzverordnungen sind ein bewährtes Instrument des Kantons, um die Natur nachhaltig zu schützen. Nun konnte die Baudirektion für drei weitere Gebiete eine solche Verordnung in Kraft setzen, die wie üblich in einem partnerschaftlichen Prozess entstand. Die Verordnungen sichern in Bubikon, Birmensdorf und Urdorf nebst kostbaren Lebensräumen für Tiere und Pflanzen auch beliebte Naherholungsräume für die Bevölkerung.

Drei weitere Natur- und Landschaftsräume im Kanton sind dank neuer Schutzverordnungen nachhaltig geschützt. Die Fachstelle Naturschutz des Amts für Landschaft und Natur ALN entwickelte sie in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden, den Grundeigentümern und den Landwirten, welche die Gebiete bewirtschaften. Die Verordnungen legen verschiedene Schutzzonen mit spezifischen Zielen und Bestimmungen fest. Für die Naturschutzgebiete enthalten sie Bewirtschaftungsauflagen und sind Grundlage, um den Landwirten Pflegebeiträge zu entrichten. In den empfindlichen Kernzonen gilt ein Weggebot und Leinenpflicht für Hunde. Landschaftlich wertvolle Gebiete sollen von neuen Bauten weitgehend frei gehalten werden. Der Natur bleiben wertvolle Lebensräume erhalten, der Bevölkerung einmalige Erholungsgebiete.

Bubikon: Landwirte und Behörden gemeinsam für ein Juwel

Die Landschaft der Gemeinde Bubikon ist von besonderem Reiz. Sie ist geprägt durch viele kleine Senken, die in der letzten Eiszeit entstanden und sich seither zu wertvollen Riedgebieten entwickelt haben. Der Norden der Gemeinde ist Teil der national bedeutenden Moorlandschaft Lützelsee, die sich in Hombrechtikon und Grüningen fortsetzt. Zurzeit verfärben sich die Streuwiesen wieder in ihr herbstliches Gelb und erste Nebel liegen am Morgen in den Moorsenken. Die Riedwiesen in Bubikon sind schon seit 1983 geschützt.

Landumlegung als Erfolgsfaktor

Im Rahmen der beiden Landumlegungen Bubikon Nord und Süd konnten nun die bundesrechtlich geforderten Pufferzonen um die Schutzgebiete herum realisiert werden. Sie werden künftig nicht mehr gedüngt. Die Pufferzonen stellen wichtige Übergangslebensräume zum intensiv genutzten Kulturland dar. Das Instrument der Landumlegung hat sich dank der sehr guten Zusammenarbeit mit der Gemeinde und den Vorständen der Landumlegungen sowie der Kooperationsbereitschaft der Landwirte als erfolgreich erwiesen. Weil das Land neu verteilt werden konnte, war es möglich, die Vorstellungen der einzelnen Grundeigentümer zu berücksichtigen und Härtefälle für Landwirtschaftsbetriebe durch neue Auflagen zu vermeiden.

Europäische Seltenheiten

Besonders in den Flach- und Hochmooren leben verschiedene sehr seltene Tier- und Pflanzenarten. So kommt die Kleine Teichrose noch im Kämmoosweiher vor, eine in ganz Europa seltene und in der Schweiz vom Aussterben bedrohte Art. Und am Egelsee flattert noch der Kleine Moorbläuling. Diese seltene Schmetterlingsart lebt in raffiniertem Zusammenspiel mit zwei Enzianarten und den Ameisen.

Die Schutzverordnung Bubikon umfasst insgesamt 15 Objekte: zehn Flachmoore, zwei Hochmoore, zwei Trockenwiesen und einen Weiher. Zehn dieser Objekte sind von nationaler Bedeutung.

Birmensdorf und Urdorf:

Birmensdorf liegt in einer stark vom vormaligen Reuss- und Linth-/Rheingletscher geprägten Landschaft. Die Schmelzwasserabflüsse des Reussgletschers formten das Reppischtal mit seinen steilen, bewaldeten Moränenhängen wie auch das Wüerital im Südteil der Gemeinde. An den Moränenwällen und -hängen dieser Täler finden sich wertvolle Naturobjekte. Im Gebiet des Waffenplatzes Reppischtal sind dies naturnahe, föhren- und eichenreiche Waldstandorte, an den nach Südwesten exponierten, steilen Hängen Trockenstandorte mit charakteristischen Pflanzenarten der Magerwiesen. Die Landschaft Urdorfs ist im Südteil wie jene von Birmensdorf durch das Reppischtal geprägt. Im Übergang zum Limmattal sind die ehemaligen Moränenzüge mit ausgedehnten Wäldern bewachsen, die auch naturnahe Feuchtwälder sowie ein Flachmoor umfassen.

Lebensraum für die sehr seltene Schlingnatter

Die Schutzverordnung in Birmensdorf umfasst insgesamt 12 Naturschutzobjekte. Dabei handelt es sich um naturnahe Waldstandorte, Trockenwiesen, Feuchtstandorte, Amphibienlaichgewässer von nationaler Bedeutung und um Reptilienstandorte. Neue, naturnahe Landschaftselemente wie magere Trockenböschungen und naturnahe Weiher entstanden in der Folge von Infrastrukturbauten. Die Ansprüche der Reptilien sind vielfältig (Überwinterungsplätze, Wanderkorridore, ungestörte Besonnungsplätze) und vertragen sich zum Teil gut mit Bauwerken des Menschen. So sind die Bahnböschungen im Raum Landikon zusammen mit den benachbarten Bahndämmen in Urdorf wichtige Lebensräume für die sehr selten gewordene Schlingnatter, während sich in der ehemaligen Kiesgrube Egghau eine Vielfalt an Amphibien fortpflanzt.

Torfmoor wiederbelebt

Zu den Schutzgebieten zählt auch eine ehemalige Moorsenke, deren Torfkörper als Ersatzmassnahme für den Bau der Umfahrung Birmensdorf zu einem Flach- und Übergangsmoor regeneriert wurde. Seltene Moorpflanzen wie der Rundblättrige Sonnentau oder das Scheidige Wollgras erhalten hier neuen Lebensraum. Moortypische Arten der Tagfalter, Libellen oder Amphibien werden an diesem Standort mittel- bis langfristig ebenfalls gute Lebensbedingungen vorfinden.

Panzersperren mit neuer Funktion

Die Schutzverordnung in Urdorf umfasst insgesamt 13 Naturobjekte: Feuchtgebiete, Waldstandorte, Trockenwiesen sowie Lebensräume, die durch Infrastrukturbauten entstanden sind. Entlang den Panzersperren aus dem Zweiten Weltkrieg und den Bahndämmen besteht ein eigentliches Netz an lückigen, mit Hecken durchsetzten, mageren Wiesen, die für Reptilien, Amphibien und Kleinsäuger wichtige Lebensräume bieten. Sie verbinden auch als Wanderkorridore die naturnahen Waldbereiche mit den neuen Feuchtgebieten in den Rückhaltebecken des Allmend- und des Stockacherbaches.

Feuchtstandorte und Magerwiesen in Rückhaltebecken

Das Rückhaltebecken Ristetmatt-Tisliboll hat sich zu einem wertvollen Laichgebiet für verschiedene Amphibienarten entwickelt. Es umfasst auch Magerwiesenbereiche, die eine grosse Artenvielfalt, darunter verschiedene seltene Pflanzen wie der Durchwachsene Bitterling, die Golddistel oder die Büschel-Glockenblume beherbergen. Mit regelmässigen Pflegemassnahmen soll die vorhandene Pflanzen- und Tierartenvielfalt in diesen Schutzgebieten gezielt weiter gefördert werden.

Die sehr seltene und ungefährliche Schlingnatter lebt sehr versteckt in den Magerstandorten entlang den Bahndämmen in Urdorf und Birmensdorf und jagt Mäuse und andere Kleintiere.
(Bild: Goran Dusej)

Am Egelsee in Bubikon flattert noch der Kleine Moorbläuling, ein Schmetterling, der in raffiniertem Zusammenspiel mit zwei Enzianarten und Ameisen lebt (Bild: Emil Stierli)

In den in trockenen, besonnten Magewiesen in Birmensdorf und Urdorf gedeiht auch der Durchwachsene Bitterling, eine typische Art, die mit ihren attraktiven gelben Blüten
hervorsticht (Bild: Hans Sigg).

(Medienmitteilung der Baudirektion)

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Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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