Rauchverbot voraussichtlich ab Mitte 2008 in Kraft
Medienmitteilung 27.03.2008
Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass sich die Schaffung einer weiteren gesetzlichen Grundlage für rauchfreie Räume in öffentlichen Gebäuden erübrigt. Dies schreibt er in seinem Bericht zu einem Postulat aus dem Kantonsrat. Spätestens mit der Einführung des geänderten kantonalen Gesundheitsgesetzes per Mitte 2008 gilt ein Rauchverbot in den öffentlichen Gebäuden des Kantons Zürich. Die Verordnung über die Bekämpfung des Suchtmittelmissbrauchs, die im Entwurf vorliegt, soll ausserdem verbindlich regeln, in welchen Räumen dieser öffentlichen Gebäude das Rauchen noch erlaubt sein soll.
Die vom Kantonsrat am 2. April 2007 verabschiedete Änderung des Gesundheitsgesetzes verlangt, dass der Konsum von Tabak und Tabakerzeugnissen in öffentlichen Gebäuden verboten wird, wo er nicht ausdrücklich erlaubt ist. Das geänderte Gesundheitsgesetz wird voraussichtlich Mitte 2008 in Kraft treten. Auf Verordnungsstufe muss nun geregelt werden, welche Gebäude als «öffentliche Gebäude» im Sinne des Gesundheitsgesetzes gelten und in welchen Räumen dieser öffentlichen Gebäude das Rauchen noch erlaubt sein soll. Der Entwurf der Verordnung über die Bekämpfung des Suchtmittelmissbrauchs sieht die Räumlichkeiten der öffentlichen Verwaltung, Kultur- Bildungs- und Sportstätten, Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs, Spitäler, Heime und andere Gesundheitseinrichtungen, sowie Vollzugseinrichtungen vor.
Ausserdem sind auch auf Bundesebene Bestrebungen zum Schutz der Nichtraucher im Gange. Im Entwurf des Bundesgesetzes zum Schutz vor Passivrauchen werden zusätzlich zu denjenigen im Entwurf der Verordnung über die Bekämpfung des Suchtmittelmissbrauchs genannten öffentlichen Gebäuden auch gastgewerbliche Betriebe gezählt. Das geänderte kantonale Gesundheitsgesetz und der Entwurf der Verordnung über die Bekämpfung des Suchtmittelmissbrauchs erfüllen das Anliegen der Postulanten vollumfänglich. Alle von den Postulanten genannten öffentlichen Gebäude werden vom geänderten Gesundheitsgesetz erfasst.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
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