Schutzgebiet Bachtel: Start für die Überarbeitung der Schutzverordnung
Medienmitteilung 22.02.2008
Das Schutzgebiet Bachtel gehört zu den bekanntesten und beliebtesten Erholungsgebieten im Kanton Zürich und bietet zahlreichen bedrohten Tier- und Pflanzenarten einen Lebensraum. Die bestehende Schutzverordnung aus dem Jahr 1967 wird nun revidiert, um sie den aktuellen Erfordernissen anzupassen. Die Baudirektion Kanton Zürich arbeitet zu diesem Zweck eng mit den Gemeinden und weiteren Beteiligten zusammen. Mit der Revision soll erreicht werden, dass die wertvolle Kulturlandschaft mit ihren Naturwerten erhalten bleibt. Gleichzeitig soll die neue Schutzverordnung einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass die einheimische Bevölkerung auch in Zukunft in einer attraktiven Landschaft leben kann.
Das Gebiet Bachtel-Allmen im Zürcher Oberland zeichnet sich durch eine naturnahe, landwirtschaftlich geprägte, strukturreiche Kulturlandschaft aus. Neben Naturwerten mit Feucht- und Trockenstandorten für seltene Pflanzen und Tiere finden sich ausgedehnte Wälder, Wiesen, Weiler und Einzelhöfe mit attraktiven Wanderrouten und Aussichtspunkten. Um dieses Gebiet vor einer unkontrollierten Bautätigkeit zu bewahren, erliess der Regierungsrat des Kantons Zürich bereits im März 1967 eine Schutzverordnung. Mit diesem Schutzinstrument konnte die drohende Zersiedelung der attraktiven Landschaft – notabene 13 Jahre vor dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Raumplanung – verhindert werden. Heute, über 40 Jahre nach dem Erlass der Schutzverordnung, ist diese zu überarbeiten und der heutigen Zeit mit ihren vielfältigen Nutzungs- und Schutzinteressen anzupassen. Ein entsprechender Auftrag ist dem kantonalen Richtplan zu entnehmen.
Start zur Überarbeitung der Schutzverordnung
Mitte Februar 2008 wurde unter der Leitung der Baudirektion Kanton Zürich in einer breit abgestützten Arbeitsgruppe die Revision der alten Schutzverordnung in Teilen der Gemeinden Hinwil, Dürnten, Wald und Fischenthal in Angriff genommen. Die Zusammensetzung der Arbeitsgruppe soll einen optimalen Einbezug aller Schutz- und Nutzungsinteressen gewährleisten und einvernehmliche Lösungen ermöglichen. Gebildet wird die Arbeitsgruppe aus Vertretern des Kantons und der betroffenen Gemeinden, aus Interessenvertretern der Landwirtschaft und der Erholungsnutzung sowie aus je einem Vertreter der Vereinigung Pro Zürcher Berggebiet, der Regionalplanungsgruppe Zürcher Oberland und von Pro Natura Zürich.
Inhalte der Revision
Die Zonen und Zonenbestimmungen der alten Schutzverordnung sind auf die Bedürfnisse der heutigen Zeit mit ihren vielfältigen Ansprüchen an die Landschaft anzupassen. Für wertvolle Ried- und Magerwiesen sowie Waldflächen sind Naturschutzzonen zu schaffen. Zum Schutz vor Nährstoffeinträgen und Eingriffen in den Wasserhaushalt sind ökologisch ausreichende Pufferzonen auszuscheiden. Für die Landschaft sind Schutzziele und entsprechenden Schutzzonen zu bestimmen. Der Erholungsnutzung mit Wanderwegen, Aussichtspunkten, Langlaufloipen oder Parkplätzen ist mit der Ausscheidung von speziellen Zonen und mit Lenkungsmassnahmen Rechnung zu tragen. Mit der Revision soll erreicht werden, dass die wertvolle Kulturlandschaft mit ihren Naturwerten erhalten bleibt. Die neue Schutzverordnung soll aber nicht zuletzt einen Beitrag dazu leisten, dass die einheimische Bevölkerung auch in Zukunft in einer attraktiven Landschaft leben kann. Das Bachtel-Allmen-Gebiet ist eines von total 24 Landschafts-Schutzgebieten im Kanton Zürich, für das eine Schutzverordnung vorgesehen ist.
(Medienmitteilung der Baudirektion)
Hinweis
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