Zinsvergünstigtes Darlehen für die Zurich International School
Medienmitteilung 04.10.2007
Der Regierungsrat hat beschlossen, der Stiftung Zurich International School ein zinsvergünstigtes Darlehen von 5,5 Millionen Franken als Beitrag zum Bau eines neuen Schulhauses in Adliswil zu gewähren. Die Verfügbarkeit von Schulplätzen an internationalen Schulen ist ein wichtiger Beitrag im Standortwettbewerb um die Ansiedlung von internationalen Unternehmen im Kanton Zürich.
Zielpublikum der Zurich International School (ZIS) sind Familien aus dem Ausland, die wegen der beruflichen Verpflichtungen der Eltern vorübergehend in der Schweiz weilen. Die ZIS vermittelt 3- bis 18-jährigen Schülerinnen und Schülern eine internationale und englischsprachige Schulbildung, die an internationalen Schulen weltweit fortgesetzt werden kann. Ihr Lehrplan beruht auf den Curricula der International Baccalaureate Organisation sowie den Advanced Placement Kursen des amerikanischen College Boards. Über 1000 Schülerinnen und Schüler aus 50 Ländern besuchen gegenwärtig die ZIS. Trägerin der ZIS ist eine im Handelsregister eingetragene, nicht gewinnstrebige Stiftung. Die Schule ist an mehreren Standorten im Kanton Zürich angesiedelt: Kilchberg, Wädenswil und Horgen. Da die Aufnahmekapazität weitgehend ausgeschöpft ist, für einen Teil der Klassen Wartelisten bestehen und gemäss einer Studie der kantonalen Wirtschaftsförderung mit einem weiteren Anstieg der Nachfrage zu rechnen ist, wird in Adliswil zurzeit ein neues Schulhaus gebaut.
Projektierte Gesamtkosten von 34,3 Millionen Franken
Die projektierten Gesamtkosten des Schulhauses in Adliswil betragen rund 34,3 Millionen Franken. Die Finanzierung ist über Eigenmittel von vier Millionen Franken, Sponsoringgeldern von 9,5 Millionen Franken, Elternbeiträge von 0,5 Millionen Franken, Bankhypotheken von 14,8 Millionen Franken und ein Darlehen des Kantons in der Höhe von 5,5 Millionen Franken vorgesehen. Das Darlehen wird zu einem ermässigten Zinssatz von zwei Prozent gewährt und hat eine Laufzeit von höchstens zwölf Jahren.
Die ZIS benötigt eine finanzielle Unterstützung durch den Kanton, da sie als gemeinnützige Stiftung nur beschränkt Reserven aufbauen kann. Zudem legen der Baurechtsvertrag und die Zonenordnung den gemeinnützigen Zweck des Schulgebäudes fest, was kommerzielle Finanzierungsmöglichkeiten einschränkt. Mit dem Darlehen des Kantons kann das in den nächsten Jahren aufgrund des Neubaus entstehende jährliche Defizit im Schulbetrieb auf ein vertretbares Ausmass gesenkt werden.
Förderung der Standortattraktivität
Im internationalen Vergleich gilt der Kanton Zürich als attraktiver Standort für Unternehmen und Familien. Zürich nimmt regelmässig einen Spitzenplatz bei der Bewertung des Lebensstandards ein, insbesondere in den Bereichen Politik, Wirtschaft, Umwelt, Sicherheit und Gesundheit, Verkehr und Bildung. In diesem Zusammenhang bilden die internationalen Schulen einen wichtigen Bestandteil des Wirtschaftsstandortes Zürich. Der Regierungsrat vertritt die Meinung, dass die Erhaltung der Standortattraktivität sowie die damit verbundenen volkswirtschaftlichen Auswirkungen in der Standortregion die Darlehensgewährung an die ZIS rechtfertigen.
Das neue Volksschulgesetz sieht gemäss Paragraph 72 vor, dass der Regierungsrat an internationale Schulen Staatsbeiträge bis zur Hälfte der anrechenbaren Kosten für den Neu- und Umbau von Gebäuden ausrichten kann, sofern deren Bestand für den Kanton einen besonderen Nutzen bietet. Diese Bestimmung ist noch nicht in Kraft gesetzt.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
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