Der Regierungsrat hat RA Dr. iur. Antoine F. Goetschel auf den 1. November 2007 zum neuen Tierschutzanwalt gewählt. Der 49-Jährige hat an der Universität Zürich promoviert und führt eine Anwaltspraxis in Zürich. Antoine F. Goetschel tritt die Nachfolge von Dr. Markus Raess an, der nach 14 Jahren Tätigkeit als Tierschutzanwalt seinen Rücktritt erklärt hat. Er wird unter Verdankung seiner während dieser Zeit geleisteten Dienste auf den 31. Oktober 2007 aus dem Amt entlassen. Seit 1992 besteht im Kanton Zürich gemäss kantonalem Tierschutzgesetz das Amt des «Rechtsanwalts für Tierschutz in Strafsachen», der in Strafverfahren wegen Widerhandlungen gegen die Tierschutzgesetzgebung als gesetzlicher Vertreter der geschädigten Tiere deren Anliegen vertritt.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
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