Vogelschutzgebiete von nationaler Bedeutung im Kanton Zürich sollen ins Bundesinventar
Medienmitteilung 07.06.2007
Der Kanton Zürich beantragt dem Bund, die drei Gebiete am Pfäffikersee, am Greifensee und im Neeracher Ried in das Bundesinventar der Wasser- und Zugvogelreservate von internationaler und nationaler Bedeutung aufzunehmen. Die Reservate sollen den Schutz der Zugvögel und der ganzjährig in der Schweiz lebenden Wasservögel verbessern. Jäger, Schutzorganisationen und der Kanton konnten einvernehmliche Lösungen finden.
1997 hat der Bund schweizweit 43 Gebiete mit einer aussergewöhnlichen Vielfalt an Wasservogelarten als mögliche Reservatsflächen ausgeschieden und ihnen internationale oder nationale Bedeutung zugesprochen. Dies erfolgte im Rahmen der Umsetzung der Konvention zur Erhaltung der Wasservögel und ihrer Lebensräume. Auf Antrag des Standortkantons kann ein solches Gebiet in das entsprechende Bundesinventar aufgenommen werden. Dazu muss er sich verpflichten, dem Gebiet besonderen Schutz zukommen zu lassen und erhält dafür Beiträge des Bundes. Bisher sind 18 Gebiete ins Bundesinventar aufgenommen worden. Keines davon liegt im Kanton Zürich.
Der Regierungsrat beantragt nun dem Bund, je ein Gebiet am Pfäffikersee, am Greifensee und im Neeracher Ried als Vogelreservat ins Bundesinventar aufzunehmen. Die betroffenen Jagdgesellschaften, die Naturschutzorganisationen sowie die kantonale Fachstelle Naturschutz und die Fischerei- und Jagdverwaltung haben für alle Gebiete einvernehmliche Lösungen ausgearbeitet. Zu den Reservatsperimetern gehören vor allem die Seeflächen mit einigen Uferbereichen insbesondere am Südende der beiden Seen sowie das Gebiet Neeracher Ried und Neerer See. Die Reservatsflächen liegen grösstenteils innerhalb von bereits seit vielen Jahren unter Naturschutz stehenden Gebieten. Ziel der Reservatsaufnahme ist es, die Gebiete als Rast- und Nahrungsplatz für ziehende Wasservögel und als Brutgebiet für Wasser- und Zugvögel vor Störungen noch besser als bisher zu schützen. Für jedes Objekt sind besondere Schutzziele und Massnahmen zur Förderung der Artenvielfalt vorgesehen. Die heute in diesen Gebieten bereits sehr zurückhaltend betriebene Jagd wird je nach Zone spezifisch geregelt, auf die Bestandesregulierung beschränkt oder teilweise sogar ganz eingestellt. Es gilt ein allgemeines Fahrverbot und Leinenzwang für Hunde, und das Reservat darf nur auf markierten Wegen begangen werden. Besonderen Wert wird auf die Information der Reservatsbesucher und die Aufsicht gelegt. Da bereits Schutzverordnungen bestehen, sind die aus der Aufnahme ins Bundesinventar resultierenden zusätzlichen Einschränkungen für die Erholungssuchenden nur gering.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
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