Jucker Farmart AG in Seegräben: Anhörung und öffentliche Auflage des kantonalen Gestaltungsplans Schuepis-Seehalden

Die Baudirektion Kanton Zürich hat den Entwurf eines kantonalen Gestaltungsplans für das Gebiet der Jucker Farmart AG in Seegräben zur Anhörung bei den Nachbargemeinden und der Region sowie zur öffentlichen Auflage freigegeben. Mit dem kantonalen Gestaltungsplan sollen sowohl die Anliegen des Natur-, Landschafts- und Ortsbildschutzes sichergestellt als auch die Interessen der Gemeinde und der Jucker Farmart AG berücksichtigt werden. Um die stark belastete Dorfstrasse vom Kunden- und Ausflugsverkehr zu befreien, soll gleichzeitig der kommunale Gestaltungsplan Linde angepasst werden.

Der Bauernhof Jucker in Seegräben Dorf hat sich in den letzten Jahren unter dem Namen Jucker Farmart AG zu einem erlebnisorientierten Landwirtschaftsbetrieb gewandelt und zieht jährlich mehrere Tausend Ausflügler an. Die Grundstücke sowie die Bauten und Anlagen der Jucker Farmart AG liegen teilweise innerhalb des schutzwürdigen Ortsbildes von regionaler Bedeutung und zu weiteren Teilen innerhalb des Schutzgebietes Pfäffikersee. Da viele Besucher und Kunden des Betriebs wie auch Erholungssuchende mit dem Auto anreisen, nahm das Verkehrsaufkommen in der Gemeinde Seegräben in den letzten Jahren beträchtlich zu. Gleichzeitig nahm mit dieser Entwicklung auch der Nutzungsdruck auf die Natur- und Erholungslandschaft am Pfäffikersee zu. Nun haben Vertreter der Gemeinde Seegräben, der Baudirektion Kanton Zürich und die Betreiber der Farmart AG einen ersten planerischen Schritt gemacht, um den wachsenden Nutzungskonflikt zu lösen: Mit Hilfe des kantonalen Gestaltungsplans Schuepis-Seehalden sollen nun sowohl die Anliegen des Natur-, Landschafts- und Ortsbildschutzes sichergestellt wie auch die Interessen der Gemeinde Seegräben und der Jucker Farmart AG berücksichtigt werden. Er wurde unter Einbezug von Pro Natura, der Vereinigung Pro Pfäffikersee, dem Zürcher Vogelschutz und der Zürcher Wanderwege erarbeitet und geht ab Freitag, 22. Juni 2007, in die Anhörung bei den Nachbargemeinden und der Region sowie in die öffentliche Auflage. Gleichzeitig mit der Ausarbeitung des kantonalen Gestaltungsplans soll der kommunale Gestaltungsplan Linde angepasst werden. Damit sollen die planerischen Voraussetzungen für die Vergrösserung des bestehenden öffentlichen Parkplatzes geschaffen werden, um die stark befahrene Dorfstrasse vom Kunden- und Ausflugsverkehr zu entlasten.

Weiteres Vorgehen

Der Entwurf des kantonalen Gestaltungsplans Schuepis-Seehalden wird in der Zeit vom 22. Juni bis zum 24. August 2007 öffentlich aufgelegt und kann zu den üblichen Öffnungszeiten der Verwaltung eingesehen werden. Er liegt beim Amt für Raumordnung und Vermessung, Stampfenbachstrasse 12, 8090 Zürich (4. Stock, Anmeldung Büro 437), sowie bei der Gemeindeverwaltung Seegräben, Rutschbergstrasse 383, 8607 Seegräben zur Einsichtnahme auf. Während der Auflagefrist kann sich jedermann zum Entwurf äussern. Eine Stellungnahme ist in Form eines Antrags und dessen Begründung einzureichen an: Baudirektion Kanton Zürich, Amt für Raumordnung und Vermessung, Postfach, 8090 Zürich. Sie ist schriftlich im Doppel bis spätestens am 24. August 2007 (Datum des Poststempels) einzusenden. In der Gemeinde Seegräben liegt zeitgleich die Revision des kommunalen Gestaltungsplans Linde auf.

Voraussichtlich im Herbst 2007 sollen die Ergebnisse der Anhörung und der öffentlichen Auflage ausgewertet und die Überarbeitung der beiden Gestaltungspläne abgeschlossen sein. Nach Abschluss dieser Verfahren wird der revidierte kommunale Gestaltungsplan Linde an einer Gemeindeversammlung vorgelegt. Erst nachdem er von den Stimmbürgern der Gemeinde Seegräben angenommen und von der Baudirektion Kanton Zürich genehmigt wurde, kann der kantonale Gestaltungsplan Schuepis-Seehalden durch die Baudirektion festgesetzt werden.

(Medienmitteilung der Baudirektion)

Hinweis

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