Verbilligung der Krankenkassenprämien 2008: Höhere Beiträge für Erwachsene
Medienmitteilung 14.05.2007
Die Berechtigten haben in den vergangenen Wochen von der Sozialversicherungsanstalt das Antragsformular für die Geltendmachung der Prämienverbilligung 2008 erhalten. Wer unterhalb der festgelegten Vermögens- und Einkommensgrenzen lebt und im kommenden Jahr Verbilligungsbeiträge erhalten will, muss das Formular innert zwei Monaten an die Sozialversicherungsanstalt unterschrieben zurücksenden. Der Regierungsrat hat die Prämienverbilligungsbeiträge 2008 für Erwachsene der Prämienteuerung angepasst. Sie werden je nach Prämienregion um 96 bis 144 Franken erhöht.
Wie im Vorjahr können 2008 diejenigen Personen eine Prämienverbilligung beziehen, deren steuerbares Einkommen am 1. Januar 2007 höchstens bei 47'500 Franken (Verheiratete und Alleinerziehende) oder höchstens Fr. 36'000 Franken (übrige Personen) lag und die ein steuerbares Vermögen von höchstens 300'000 Franken aufwiesen. Voraussetzung ist, dass die Berechtigten das Antragsformular, das sie in den vergangenen zwei Wochen zugestellt erhalten haben, der Sozialversicherungsanstalt ausgefüllt und unterschrieben zurücksenden. Insgesamt werden Prämienverbilligungen an rund ein Drittel der Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Zürich beziehungsweise rund 400'000 Personen ausgerichtet werden.
Die Beiträge zur Verbilligung der Prämien der obligatorischen Krankenversicherung für Erwachsene werden 2008 um 144 Franken (Prämienregion 1), 120 Franken (Prämienregion 2) beziehungsweise um 96 Franken (Prämienregion 3) höher liegen als 2007. Damit kann die Prämienteuerung der vorangehenden zwei Jahre ausgeglichen werden. Junge Erwachsene in Ausbildung erhalten 50 Prozent, Kinder 85 Prozent der regionalen Durchschnittsprämie.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
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