Kongresshaus: Schriftliche Begründung des Verzichts auf Unterschutzstellung liegt vor
Medienmitteilung 13.04.2007
Die schriftliche Begründung der Baudirektion Kanton Zürich zur Entlassung des Kongresshauses aus dem Inventar der überkommunalen Schutzobjekte liegt vor. Der damit verbundene Verzicht auf Unterschutzstellung ist an die Bedingung geknüpft, dass die Eckwerte und Qualitäten des Projekts Neues Kongresszentrum Zürich gemäss Bearbeitungsstand März 2007 durch Erlass des nötigen Gestaltungsplans planungsrechtlich gesichert werden.
Die Baudirektion hat am 14. März 2007 gleichzeitig mit der Vorstellung des überarbeiteten Projekts Moneo für ein «Neues Kongresszentrum am See» über die Gründe zum Verzicht auf die definitive Unterschutzstellung des bestehenden Kongresshauses orientiert (vgl. nachstehenden Kasten).
Der Entscheid über die Inventarentlassung konnte auf Grund des aktuellen Bearbeitungsstandes getroffen werden. Mit der nun erfolgten schriftlichen Begründung wird gegenüber der Stadt Zürich und der ZürichForum AG diesbezüglich die nötige Projektierungssicherheit geschaffen. Der Entscheid erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Stadt Zürich später über die Festsetzung des Gestaltungsplans Neues Kongresszentrum Zürich beschliesst. Diese Bedingung ist nötig, damit die wesentlichen Eckwerte und Qualitäten des Projekts, welche diesem Entscheid zu Grunde liegen, planungsrechtlich gesichert werden können, das Projekt über eine ausreichende demokratische Legitimation verfügt und die verfahrensrechtliche Koordination dieser beiden Entscheide sichergestellt werden kann.
Nach Abschluss des Projektwettbewerbs haben der Stadtrat von Zürich und die Kongresshaus-Stiftung der Baudirektion im Juli 2006 Antrag auf Nichtunterschutzstellung und Inventarentlassung des Kongresshauses gestellt. Der damalige Projektstand war jedoch für die nötige Güterabwägung zwischen den Interessen am Weiterbestand des heutigen Kongresshauses und den Interessen am Bau eines neuen Kongresszentrums an dessen Stelle nicht ausreichend. Das Wettbewerbsergebnis gab zu entscheidenden Fragen des Raumprogramms, zur Zugänglichkeit und zum Erlebniswert für die Bevölkerung sowie zur Aufwertung des städtebaulichen Umfeldes noch zu wenig Klarheit und es vermochte hinsichtlich der Bezugnahme zum See, wie sie sich an diesem Standort zwingend aufdrängt, noch zu wenig zu überzeugen.
Bei der nötigen Güterabwägung war vorab die Begründung der Stadt Zürich zum Antrag auf Inventarentlassung massgebend, verbunden mit einer Würdigung des Projekts in seiner überarbeiteten Form vom März 2007 einerseits sowie den Interessen am Erhalt des bestehenden Kongresshauses anderseits. Die Baudirektion hat die umfangreichen Grundlagen, welche das bestehende Kongresshaus in seinem architektonischen Wert als Zeitzeuge dokumentieren, eingehend geprüft, und sie hat sich vor Ort über die baulichen und betrieblichen Verhältnisse ins Bild setzen lassen. Zudem wurden die verschiedenen Argumente, welche für oder gegen den Neubau sprechen, mit den wichtigsten Exponenten der an einem Neubau oder aber am Weiterbestand des heutigen Kongresshauses interessierten Seiten diskutiert. Angehört wurden der Stadtrat von Zürich, die Vereinigung Zürcher Heimatschutz, das Komitee prokongresshaus, die ZürichForum AG sowie die involvierten kantonalen Fachstellen.
Das Projekt ist derzeit auf städtischer Ebene planungsrechtlich noch nicht gesichert. Dem vorliegenden Beschluss liegen die wesentlichen Eckwerte und Qualitäten gemäss aktuellem Projektstand zu Grunde, wie er von der ZürichForum AG am 14. März 2007 präsentiert und kurz davor vom Stadtrat Zürich zustimmend zur Kenntnis genommen und der Baudirektion präsentiert wurde. Diese Qualitäten (vgl. nachstehenden Kasten), welche aus Sicht der Baudirektion die Interessen am Erhalt des bestehenden Kongresshauses überwiegen, sind deshalb mit dem Gestaltungsplan Neues Kongresszentrum Zürich durch entsprechenden Beschluss des Stadtzürcher Souveräns zu sichern. Erst wenn dies erfolgt ist, kann diese Inventarentlassung gegenüber Dritten rechtskräftig bzw. von diesen, zusammen mit dem Beschluss über den Gestaltungsplan, mit Rekurs angefochten werden.
Aus den genannten Gründen wird der nun vorliegende schriftliche Entscheid ausschliesslich dem Stadtrat Zürich zugestellt, verbunden mit der Anweisung, diese Verfügung später zusammen mit dem Beschluss der Stadt Zürich über die Festsetzung des Gestaltungsplans Neues Kongresszentrum Zürich zu veröffentlichen und die zugehörigen Akten während der Rekursfrist zusammen mit den Akten zum Gestaltungsplan zur Einsicht aufzulegen. Die beiden Beschlüsse werden also zur gegebenen Zeit zusammen bei der Baurekurskommission anfechtbar; diese wird im Falle der Erhebung von Rekursen im Sinne des bundesrechtlichen Koordinationsgebots eine einheitliche gerichtliche Überprüfung des Projekts vorzunehmen haben.
Begründung des Entscheids
(aus der Medienmitteilung der Baudirektion, 14. März 2007)
Allgemeine Qualitäten des Projekts
- Das Projekt entspricht in allen wesentlichen Punkten einem Kongresszentrum von hoher Qualität, wie es die Nachfrage erfordert; diese ist mit umfangreichen Marktstudien für den Wirtschafts-, Hochschul- und Kulturstandort Zürich ausgewiesen.
- Insbesondere das Raumprogramm entspricht mit den geplanten Auditorien, Nebenräumen, Ausstellungs-, Restaurations- und Ladenflächen sowie dem baulich und funktional integrierten Hotel dem anzustrebenden Standard eines modernen Kongresszentrums mit internationaler Ausstrahlung.
- Die Situierung der Baumassen und der verschiedenen Nutzungen sowie die Flexibilität der Raumaufteilung ermöglichen einen Betrieb, der neben dem Kongresswesen einer breiten Kundschaft offen steht.
- Verschiedene ergänzende Flächen sind dauernd für die Bevölkerung zugänglich (Läden, Restaurants, Ausstellungs- und Event-Flächen) und machen das Kongresszentrum zu einem auch für Touristen attraktiven Ort.
- Die Architektur stammt von einem renommierten Architekten mit grosser Erfahrung in der Realisierung vergleichbarer Objekte im Ausland, dessen Projekt auf Grund eines Wettbewerbs mit internationaler Beteiligung ermittelt worden ist.
Standortspezifische Qualitäten des Projekts
- Das Projekt nimmt in Erscheinung und mit seiner inneren Raumaufteilung in hohem Masse Bezug auf die Lage am See. Damit können die nötigen Top-Qualitäten im internationalen Wettbewerb unter den Kongress-Standorten optimal unterstrichen und allgemein die Stellung Zürichs als international beachtete Destination gestärkt werden.
- Mit dem gewählten Konzept wird die aus der Gründerzeit stammende Bebauung des unteren Seebeckens zweckmässig weitergeführt. Gleichzeitig können die Villa Rosau erhalten und der Park neu öffentlich zugänglich gemacht werden. Mit der Freihaltung der Achse von der Villa Rosau zum See wird dieses Schutzobjekt samt Umschwung in zweckmässiger Art erhalten und lässt den Schanzengraben zusammen mit dem gegenüberliegenden Park des Hotels Baur au Lac in seiner Erscheinung und Funktion gut sicht- und erlebbar.
- Die völlig veralteten und nicht mehr zweckmässig belegbaren Nebenräume der Tonhalle werden vollständig neu organisiert und um 1500 Quadratmeter erweitert.
- Mit der Realisierung des Kongresszentrums am See kann der vertraglich geforderte Weiterbestand des Kongressbetriebs zukunftsweisend sowie wirtschaftlich gesichert werden. Gleichzeitig können die knappen Reserven an innerstädtischen Flächen für wichtige öffentliche Nutzungen, welche auf bestens erschlossene Top-Lagen angewiesen sind, geschont und für künftige Ansprüche gesichert werden.
(Medienmitteilung der Baudirektion)
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