Spitalgesetze treten auf den 1. Januar 2007 in Kraft

Der Regierungsrat setzt das Gesetz über das Universitätsspital Zürich und das Gesetz über das Kantonsspital Winterthur auf den 1. Januar 2007 in Kraft. Die Stimmberechtigten haben diesen Gesetzen an der Volksabstimmung vom 21. Mai 2006 zugestimmt. Mit den Gesetzen werden das Universitätsspital Zürich und das Kantonsspital Winterthur zu rechtlich selbstständigen öffentlichrechtlichen Betrieben und erhalten damit mehr unternehmerische Freiheiten.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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