Allgemeines Feuerverbot im Kanton Zürich
Medienmitteilung 28.07.2006
Im Kanton Zürich gilt ab Samstag, 29. Juli 2006, 12.00 Uhr, ein allgemeines Feuerverbot. Trotz der Niederschläge in der Nacht auf Freitag besteht im ganzen Kanton nach wie vor eine grosse Waldbrandgefahr. Für den Nationalfeiertag bedeutet dies, dass weder Feuerwerk noch Höhenfeuer abgebrannt werden dürfen. Grillieren im Freien ist mit der nötigen Vorsicht ausschliesslich mit Gas- oder Elektrogrills erlaubt.
Die Kantonale Führungsorganisation Zürich hat am Freitag mit Experten der Kantonspolizei, des Amts für Landschaft und Natur, des Amts für Abfall, Wasser, Energie und Luft, Vertretern der Städte und Gemeinden sowie der Kantonalen Feuerpolizei die aktuelle Lage auch im Hinblick auf den kommenden 1. August analysiert.
Grosse Brandgefahr trotz Niederschlägen
Die lediglich punktuellen Niederschläge in der Nacht auf Freitag brachten keine Entspannung der Situation in der Natur: Sowohl im Wald als auch auf Getreidefeldern, in Wiesen und in Böschungen herrscht nach wie vor grosse Trockenheit. Bereits kleinste Funkenwürfe können schwerwiegende Brände entfachen. Die bis Samstag zu erwartenden Niederschläge bringen gemäss Einschätzung von Meteo Schweiz keine nennenswerte Verbesserung der Situation. Für den Wochenbeginn ist wieder vorwiegend trockenes und heisses Wetter zu erwarten. Die Kantonale Feuerpolizei hat darum auf Antrag der Kantonalen Führungsorganisation für den Kanton Zürich ein allgemeines Feuerverbot ab Samstag, 29. Juli 2006, ab 12.00 Uhr, erlassen.
Keine Höhenfeuer und kein Feuerwerk am Nationalfeiertag
Das allgemeine Feuerverbot bedeutet konkret:
- Keine offenen Feuer im Freien (auch nicht in Gärten, auf Balkonen oder Grillplätzen)
- Kein Grillieren mit Grillgeräten, die mit Holz, Kohle oder Holzkohle betrieben werden (Gas- und Elektrogrills sind erlaubt)
- Kein Abbrennen von Feuerwerk (auch nicht auf Seen und Flüssen)
- Keine Höhenfeuer
Empfehlungen für die Aufbewahrung von bereits gekauftem Feuerwerk:
- Für Kinder nicht erreichbar aufbewahren
- Kühl und trocken lagern (nicht der Sonne aussetzen)
- Fragen in diesem Zusammenhang richten Sie an die Feuerpolizei Ihrer Stadt oder Gemeinde
Aufhebung des Verbots erst nach ausgiebigen Niederschlägen möglich
Das allgemeine Feuerverbot gilt bis auf Widerruf durch die Kantonale Feuerpolizei. Voraussetzung für eine Aufhebung des Verbots bilden ausgiebige und flächendeckende Niederschläge, verbunden mit einem Rückgang der Temperaturen. Die Experten beurteilen die Situation im Rahmen der Kantonalen Führungsorganisation laufend. Bei einer Aufhebung des Verbots werden die Städte und Gemeinden sowie die Öffentlichkeit umgehend informiert.
Kantonale Führungsorganisation Zürich
Werner Benz
Hinweis
Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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