Regierungsrat bewilligt Mietvertrag für Pädagogische Hochschule im Areal Sihlpost

Mit der Genehmigung des Mietvertrags für die Liegenschaft Sihlpost sowie der Bewilligung eines Kredites von 44,6 Millionen Franken für die Mieterausstattung durch den Regierungsrat ist ein wichtiger Schritt in der Umsetzung der Standortkonzentration für die Zürcher Fachhochschule erfolgt. Als nächster Schritt folgt die Beratung des Kredites für den Vermieterausbau durch den Kantonsrat.

Die Hochschulen der Zürcher Fachhochschule werden bis 2013 räumlich konzentriert. Die Pädagogische Hochschule Zürich (PHZH) soll zentrumsnah im neuen, von der Post nicht mehr benötigten Sihlpost-Areal angesiedelt werden. Voraussetzung für den Umbau der Sihlpost in eine Hochschule ist der Gestaltungsplan Stadtraum HB, über den die Stadtzürcher Stimmberechtigten am 24. September 2006 befinden werden.



Ziele der Standortkonzentration in der Sihlpost

Seit ihrer Gründung kämpft die Pädagogische Hochschule mit Platzproblemen, da die Studierendenzahl von Beginn an massiv höher war, als in der ursprünglichen Planung vorgesehen. In den drei Studiengängen Kindergartenstufe, Primarschulstufe und Sekundarstufe I werden derzeit rund 2200 Studierende ausgebildet. Zudem werden an der PHZH ca. 20'000 Teilnehmende in den Bereichen Weiterbildung und Kurse sowie Beratung und Schulentwicklung betreut.

Die akuten Platzprobleme der PHZH können auf dem Areal Sihlpost gelöst werden. Mit der Standortkonzentration kann die PHZH zudem ihre Abläufe optimieren und – ohne Leistungsabbau – den Raumbedarf um ca. 10'000 Quadratmeter reduzieren. Insgesamt ergeben sich durch die genannten Verbesserungen Einsparungen in der Höhe von rund fünf Millionen Franken jährlich. Gleichzeitig wird durch die Realisierung des Projektes das Areal am Heimplatz frei, womit die Erweiterung des Kunsthauses ermöglicht und das Raumproblem der Universität entspannt wird.



Vorteilhafter Mietvertrag

Der Mietvertrag zwischen der Schweizerischen Post Immobilien/SBB Immobilien als Vermieterin und dem Kanton als Mieter umfasst eine maximale Gesamtmietfläche von 41'000 Quadratmetern. Das Mietverhältnis beginnt frühestens am 1. Juli 2011, hängt aber letztendlich vom Zeitpunkt der rechtsgültigen Baubewilligung ab. Die feste Mietdauer beträgt 15 Jahre. Es besteht die Möglichkeit, den Vertrag zu verlängern. Der Nettojahresmietzins beläuft sich auf 14,2 Millionen Franken, was gegenüber den heutigen Raumkosten eine Einsparung von rund 1,5 Millionen Franken pro Jahr darstellt. Ein externes Gutachten kommt zum Schluss, dass der Mietvertrag für den Kanton als vorteilhaft zu bezeichnen ist. Diese Gründe rechtfertigen nach Ansicht des Regierungsrats eine Befreiung vom Neumietenstopp.



Kredite für Ausstattung und Vermieterausbau

Bewilligt hat der Regierungsrat auch einen Ausstattungskredit von 44,6 Millionen Franken für Ausstattungen, die Ersatz bilden für solche, die der Nachnutzerin Universität überlassen werden oder aufgrund ihres Alters ersetzt werden müssen. Im Ausstattungskredit ist auch die gesamte Informatikinfrastruktur (Verkabelung, Netzwerkkomponenten, Server, etc.) für rund 14 Millionen Franken enthalten.

Der Abschluss des Mietvertrages sowie die Genehmigung des Kredits für die Mieterausstattung gelten als gebundene Ausgaben, worüber der Regierungsrat in eigener Kompetenz beschliesst. Der Vermieterausbau hat in der vertraglich vorgesehenen Amortisationsdauer von 20 Jahren Aufwendungen in der Höhe von insgesamt 67,5 Millionen Franken zur Folge; diese sind als neue Ausgaben vom Kantonsrat zu bewilligen.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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