Bis zu zehn Prozent weniger Feinstaub dank Tempo 80

Die Geschwindigkeitsbeschränkung auf Autobahnen und Autostrassen im Mittelland und in der Zentralschweiz hat die Feinstaubbelastung reduziert. Dies zeigt die Auswertung der Temporeduktion auf 80 Kilometer pro Stunde, welche die Kantonsregierungen als Sofortmassnahme gegen die anhaltende Feinstaubbelastung im Februar für fünf Tage eingeführt hatten. Um künftigen Smogsituationen wirkungsvoll vorzubeugen sind dauerhaft wirksame Massnahmen nötig.

Die Verkehrszählungen auf verschiedenen Autobahnabschnitten vom Sonntag und Montag, 5. und 6. Februar, wurden mit den entsprechenden Tagen der Vorwoche (keine Tempobeschränkung) verglichen. Dabei wurden je nach Standort am Sonntag zwischen 10 und 14 Prozent (Montag zwischen fünf und zehn Prozent) weniger Fahrzeuge als in der Vorwoche gezählt. Der überraschend deutliche Verkehrsrückgang deutet darauf hin, dass die Bevölkerung durch die Massnahme sensibilisiert wurde und eigenverantwortlich auf Autofahrten verzichtet hat. Die Tempolimite ist von den Verkehrsteilnehmenden insgesamt gut eingehalten worden, wie auch die Polizei bestätigt. Auf den Verkehrsfluss hatte Tempo 80 positive Auswirkungen. Der Verkehr floss homogener und es wurden auch keine Staus gemeldet.


Bessere Luftqualität

Um die Auswirkungen der Tempobeschränkung auf die Luftqualität zu beurteilen, wurden die PM10-Werte verschiedener Messstationen in der Nähe von Autobahnen mit denjenigen autobahnferner Messstationen in der gleichen Region verglichen. Die Auswertungen zeigen übereinstimmend, dass während der Zeitspanne der Tempobeschränkung die Feinstaubbelastung an autobahnnahen Standorten um fünf bis zehn Prozent stärker zurückgegangen ist, als an anderen Orten. Damit hat die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 Kilometer pro Stunde die Feinstaubbelastung direkt (limitiertes Tempo) und indirekt (geringeres Verkehrsaufkommen) entlang von Autobahnen um bis zu zehn Prozent verringert. Zusätzlich sank auch der Ausstoss von Stickoxiden und weiteren Luftschadstoffen des Verkehrs.


Weitere Massnahmen nötig

Die Tempobeschränkung hat ihr Ziel in zweierlei Hinsicht erreicht. Einerseits konnte die Feinstaubbelastung entlang der Autobahnen reduziert werden. Andererseits machen der Verzicht auf viele Autofahrten und die gute Einhaltung der tieferen Tempolimite deutlich, dass das Bewusstsein über die Folgen der hohen Luftverschmutzung breite Bevölkerungskreise erfasst und zu Verhaltensänderungen angeregt hat. Damit ist auch die Zielsetzung einer verstärkten Sensibilisierung erfüllt.

Die bisher ergriffenen Massnahmen reichen aber nicht aus, um die Feinstaubbelastung nachhaltig zu senken. Zwar kann der vergangene Winter mit Grenzwertüberschreitungen an bis zu 32 Tagen als Extremsituation bezeichnet werden. Trotzdem ist auch in Zukunft mit Smogperioden von unterschiedlicher Dauer und Ausprägung zu rechnen. Um solchen Situationen wirkungsvoll vorzubeugen, sind dauerhaft wirksame Massnahmen nötig. Dazu ist der bereits eingeschlagene Weg konsequent weiter zu verfolgen:

Der Aktionsplan gegen Feinstaub des Bundes ist rasch und lückenlos in die Tat umzusetzen. Die Massnahmenpläne der Kantone müssen ergänzt und ihr Vollzug dauerhaft sichergestellt werden.

Für extreme Wettersituationen bereiten die Kantone ein Interventionskonzept vor, das möglichst einheitliche temporäre Massnahmen zur zusätzlichen Schadstoffreduktion vorsieht. Die Umweltdirektorenkonferenz will an ihrer Frühjahrsversammlung einen «Massnahmenplan Feinstaub» zum koordinierten Vorgehen diskutieren und beschliessen. Massnahmen können beispielsweise Temporeduktionen, Verkehrssperrzonen oder Feuerungsverbote sein.

(Medienmitteilung der Baudirektion)

Hinweis

Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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