Kein Mediationsverfahren zum Thema der ärztlichen Medikamentenabgabe

Die Gesundheitsdirektion hatte im Juni dieses Jahres angeregt, das umstrittene Thema der ärztlichen Medikamentenabgabe (Selbstdispensation) im Rahmen einer Mediation zu lösen. Die Vorgespräche ergaben aber, dass die Voraussetzungen für die Durchführung einer Mediation nicht gegeben sind. Auf die Aufnahme des Mediationsverfahrens wird deshalb verzichtet.

Sowohl die Ärzte-Gesellschaft des Kantons Zürich als auch der Apothekerverband des Kantons Zürich willigten in Vorgespräche zur Lösung der Frage der Selbstdispensation ein. Die Gespräche sollten aufzeigen, ob die seit Jahrzehnten strittige Frage der Abgabe von rezeptpflichtigen Medikamenten durch freiberufliche Ärztinnen und Ärzte an Patientinnen und Patienten im Rahmen eines Mediationsverfahrens gelöst werden könnte. Für ein solches Verfahren sind klare Verhandlungsaufträge an die Delegationen mit minimaler Ergebnisoffenheit unabdingbar.

Die beiden Delegationen der Ärzte- und der Apothekerschaft trafen sich Mitte November 2005 zu einer gemeinsamen Sitzung unter neutraler Moderation. Die Verhandlungsmandate der beiden Delegationen stützten sich auf unterschiedliche Beurteilungen der Rahmenbedingungen. Eine Rückfrage bei den zuständigen Gremien beider Berufsgruppen zur Einholung ergebnisoffener Verhandlungsaufträge wurde von den Delegationen der Apotheker wie auch der Ärzte als aussichtslos angesehen. Die Beteiligten einigten sich deshalb darauf, auf die Aufnahme eines Mediationsverfahrens zu verzichten.

Bei dieser Sachlage wird die Gesundheitsdirektion die Frage des weiteren Vorgehens anfangs 2006 wieder aufgreifen.

(Medienmitteilung der Gesundheitsdirektion)

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