Gemeinsame Verantwortung für Kinder- und Jugendpolitik

Der Regierungsrat wird auf nächstes Jahr ein «Gesetz über die Finanzierung der Jugendhilfe und der Sonderschulung» vorlegen. Mit dem Gesetz soll die Finanzierung der Jugendhilfe und der Sonderschulung transparenter, planbarer und gerechter werden. Er nimmt damit zugleich eine Anpassung an die NFA vorweg, mit der sich der Bund aus der Finanzierung von Jugend- und Sonderschulheimen zurückzieht, wodurch dem Kanton Zürich ab 2008 Einnahmen von rund 120 Millionen Franken pro Jahr entgehen. Das neue Finanzierungsmodell wurde an einem Runden Tisch erarbeitet und ist Ausdruck einer verantwortungsvollen Partnerschaft zwischen Kanton und Gemeinden.

Mit dem neuen Konzept für die Finanzierung der Jugendhilfe und der Sonderschulung setzt der Regierungsrat ein Modell um, worauf sich ein «Runder Tisch» aus Vertreterinnen und Vertretern von Schul- und Politischen Gemeinden sowie Jugendkommissionen verständigt hat. Er will damit eine solide Grundlage für die Finanzierung der Bereiche Familie, Schule und Berufsberatung schaffen.

Im Bereich der ambulanten und der stationären Jugendhilfe und der Sonderschulung werden jährlich insgesamt über 480 Millionen Franken (Basis 2003) ausgegeben; ein Viertel davon zahlt heute der Bund, der Rest wird von Kanton und Gemeinden finanziert. Mit dem Inkrafttreten der Neuen Finanzausgleichsordnung (NFA) wird sich der Bund aus der Finanzierung von Sonderschul- und Jugendheimen zurückziehen.

Das neue Finanzierungsmodell schreibt die Partnerschaft von Kanton und Gemeinden fort. Die Schulpsychologie, die Schulsozialarbeit und die Heilpädagogische Früherziehung werden in das Finanzierungsmodell integriert ebenso wie die Berufsberatung. Mit der Stadt Zürich soll eine Sonderlösung für die von ihr finanzierte ambulante Jugendhilfe ausgehandelt werden.

Zur Teilfinanzierung der stationären Massnahmen wird als Ausgleich für die sehr unterschiedliche Belastung der Gemeinden ein Pool eingerichtet, der von Kanton und Gemeinden geäufnet wird. Die Gemeinden haben gemäss ihrer Einwohnerzahl pro Einweisung zusätzlich Pro-Kopf-Beiträge in der Grössenordnung eines Drittels der Kosten zu entrichten.

Ein weiteres Ziel des Vorhabens ist die Schliessung der Finanzierungslücke von 120 Millionen Franken (Basis 2003), die durch den Wegfall der Bundes-Gelder entsteht. Auch diese Mehrkosten sollen gemäss Konzept der Regierung gemeinsam von Kanton und Gemeinden getragen werden. Das «Gesetz über die Finanzierung der Jugendhilfe und der Sonderschulung» wird nächstes Jahr als Teil eines NFA-Massnahmenpakets in die Vernehmlassung gehen und 2008 in Kraft gesetzt werden.

Die Reform der Jugendhilfe ist ein altes Anliegen des Regierungsrates. Ein erster Anlauf mit dem Entwurf eines Kinder- und Jugendgesetzes, der eine Entflechtung der Aufgaben zwischen Kanton und Gemeinden anstrebte, war nicht mehrheitsfähig. Mit den knapper gewordenen Ressourcen ist die Sicherung des Grundangebotes in den Vordergrund gerückt. Ein Gesetz über die Finanzierung der Jugendhilfe und der Sonderschulung soll diesem Anliegen Rechnung tragen. Gewisse Teilbereiche der Kinder- und Jugendpolitik werden in anderen Gesetzen geregelt (Schulpsychologische Dienste im Volksschulgesetz; Berufsberatung im künftigen Einführungsgesetz zum Berufsbildungsgesetz). Die organisatorischen Anpassungen im Bereich der Jugendhilfe werden separat weiterverfolgt.

Die weiteren Schritte sind:

  • Erarbeitung «Gesetz über die Finanzierung der Jugendhilfe und Sonderschulung», einschliesslich Bedarfsplanung,
  • Aushandlung einer Sonderlösung für die ambulante Jugendhilfe der Stadt Zürich,
  • Regelung der Berufsberatung im neuen Einführungsgesetz zum Berufsbildungsgesetz
  • Organisation der Jugendhilfe


Mit dem neuen Finanzierungsmodell wird die Kinder- und Jugendpolitik im Kanton Zürich transparenter und planbarer. Gestützt darauf können auch die Kosten stabilisiert werden. Nach einer Zeit der Ungewissheit schafft die Regierung damit eine Grundlage für die inhaltliche Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendpolitik und bekräftigt gleichzeitig ihr Engagement für soziale Integration und gleiche Chancen in der Bildung im Sinne ihrer Legislaturziele.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

Hinweis

Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
Bei Fragen zu dieser Meldung wenden Sie sich bitte an den unten aufgeführten Kontakt.

Kontakt

Bildungsdirektion – Medienstelle

E-Mail

medien@bi.zh.ch

Für diese Meldung zuständig: