Neue Kantonsverfassung:Abschlussanlass des Verfassungsrates

Am 27. Februar 2005 haben die Stimmberechtigten der Vorlage des Verfassungsrates für eine neue Kantonsverfassung zugestimmt. Die neue Verfassung wird am 1. Januar 2006 in Kraft treten. Damit ist die Aufgabe des Verfassungsrates beendet und er wird auf diesen Zeitpunkt aufgelöst. Heute Mittwoch, 15. Juni 2005, findet ein feierlicher Abschlussanlass im Rathaus statt.

In der Volksabstimmung vom 27. Februar 2005 haben die Stimmberechtigten mit 185'728 annehmenden gegen 103'368 verwerfenden Stimmen beschlossen, dem Kanton Zürich eine neue Verfassung zu geben. Der Kantonsrat erwahrte dieses Abstimmungsergebnis am 9. Mai 2005. Der Verfassungsrat hat damit seinen Auftrag erfüllt und wird aufgelöst.

Im Rathaus wird heute zum Abschluss mit einer schlichten Feier die Schaffung der neuen Kantonsverfassung gewürdigt. Im Rahmen dieser Feier unterzeichnen der Präsident Leo Lorenzo Fosco und die Ratssekretärin des Verfassungsrates Marianne de Mestral zwei repräsentativ gestaltete Exemplare der neuen Verfassung. Diese beiden Urfassungen der neuen Kantonsverfassung enthalten auch den Erwahrungsbeschluss des Kantonsrates über die Volksabstimmung, der durch den Präsidenten Hans Peter Frei und den Ratssekretär des Kantonsrates Raphael Golta unterzeichnet wird. Der formelle Regierungsratsbeschluss über «die Veröffentlichung in der Gesetzessammlung und die Übergabe der beiden original unterschriebenen Urfassungen an das Staatsarchiv» wird den beiden Exemplaren angefügt und durch die Regierungspräsidentin Dorothée Fierz und Staatsschreiber Beat Husi unterzeichnet.

Nach der Feier im Rathaus mit Ansprachen des Verfassungsratspräsidenten, des Kantonsratspräsidenten und der Regierungspräsidentin wird auf Einladung des Regierungsrates im Zunfthaus zur Meisen ein Aperitif ausgerichtet. Das anschliessende Nachtessen für geladene Gäste wird durch den Verfassungsrat offeriert.

Schliesslich hat der Regierungsrat in einem Schreiben an den Bundesrat darum ersucht, der Bundesversammlung die eidgenössische Gewährleistung der neuen Kantonsverfassung zu beantragen. Damit wird der letzte Akt auf dem Weg zur neuen Kantonsverfassung vollzogen.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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