Erwachsene bezahlen neu Gebühren für Berufsberatung

Ab 1. Mai 2005 bezahlen erwachsene Ratsuchende für Beratungsgespräche in der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung im Kanton Zürich einen Beitrag. Der Regierungsrat hat dazu die Verordnung über die Gebühren für die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung beschlossen. Für Jugendliche bleiben die Dienstleistungen der Berufsberatung weiterhin gratis.

Die Erhebung von Gebühren für die Berufsberatung Erwachsener bildet Teil des Sanierungsprogrammes 04. Erwachsene über 20 Jahre bezahlen ab dem 1. Mai 2005 eine Gebühr für Beratungsdienstleistungen gemäss dem vom Regierungsrat festgelegten Gebührenrahmen. Es ist vorgesehen, dass für ein einstündiges Gespräch 80 Franken erhoben werden; ab der zweiten Beratungsstunde wird eine Gebühr von 170 Franken erhoben. Für Sozialhilfebezüger und -bezügerinnen sowie kantonale Stipendiaten sind die Leistungen der öffentlichen Berufsberatung nach wie vor unentgeltlich. Die Beratung von Erwerbslosen wird weiterhin durch die Arbeitslosenversicherung finanziert. Damit soll insbesondere der Situation von jungen Leuten, die nach dem Lehrabschluss keine Stelle finden, Rechnung getragen werden.

Die Informationsveranstaltungen und Kurse der Berufsberatung sind eine Ergänzung oder Alternative zu den persönlichen Beratungsgesprächen. Die aktuellen Kursprogramme sind erhältlich bei den einzelnen Berufsinformationszentren oder via www.lotse.zh.ch.

Weiterhin kostenlos für alle Interessentinnen und Interessenten ist der Besuch der Infotheken in den Berufsberatungsstellen (BIZ), mit Informationsunterlagen über Beruf und Studium, Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten und den entsprechenden Fachhinweisen.

Gleichzeitig mit der Verordnung setzt der Regierungsrat die Änderung des Einführungsgesetzes zum Berufsbildungsgesetz vom 15. März 2004 auf den 1. Mai 2005 in Kraft. Die Stimmberechtigten beschlossen diese Änderung im September 2004 im Rahmen der Abstimmung über das Gesetz über den mittelfristigen Ausgleich der Laufenden Rechnung (Sanierungsprogramm 04). Die Änderung schafft die Rechtsgrundlage, dass der Kanton für Leistungen der Berufsberatung Gebühren erheben kann.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

Hinweis

Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
Bei Fragen zu dieser Meldung wenden Sie sich bitte an den unten aufgeführten Kontakt.

Für diese Meldung zuständig: