Vernehmlassung zum neuen kantonalen Fachhochschulgesetz

Das geltende kantonale Fachhochschulgesetz von 1998 soll durch ein neues Gesetz abgelöst werden. Dieses sieht insbesondere die Zusammenführung der acht bisherigen Teilschulen zu drei staatlichen Hochschulen vor und strafft die Organe.

Eine Überarbeitung des bestehenden kantonalen Gesetzes drängt sich auf, weil der Bund das eidgenössische Fachhochschulgesetz im Dezember 2004 revidiert hat und seinen Geltungsbereich auf die Fachbereiche Gesundheit, Soziale Arbeit, Musik, Theater, Kunst, Angewandte Linguistik und Angewandte Psychologie ausgedehnt hat. Auch hat der Bund die Grundlage für die Umsetzung der Erklärung von Bologna geschaffen. Zudem ist die Ende 2003 ausgesprochene bundesrätliche Genehmigung der Zürcher Fachhochschule (ZFH) an Auflagen in den Bereichen Organisationsstruktur und fachbereichsorientierte Zusammenarbeit gebunden. Das neue Fachhochschulgesetz soll auf das Herbstsemester 2007/2008 in Kraft treten.

Wesentliche Neuerungen

Zentraler Punkt im neuen Gesetz ist die Zusammenführung der acht bisherigen Teilschulen zu drei staatlichen Hochschulen. Es sind dies die Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften, die Zürcher Hochschule der Künste und die bereits bestehende Pädagogische Hochschule. Alle drei Hochschulen werden als selbstständige Anstalten mit eigener Rechtspersönlichkeit geführt. An den bisherigen Standorten Zürich, Winterthur und Wädenswil wird festgehalten.

Neu geregelt werden auch die Organe der Zürcher Hochschule. Auf Schulräte wird in Zukunft verzichtet. Der Fachhochschulrat bleibt das strategische Organ der ZFH. Neu nehmen die Rektorinnen und Rektoren der drei Hochschulen und je ein Vertreter der Studierenden und des Hochschulpersonals mit beratender Stimme an den Sitzungen des Fachhochschulrates teil.

Die betroffenen Behörden und Organisationen werden zur Vernehmlassung bis am 30. Juni 2005 eingeladen.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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