Zentrum für Bildung im Gesundheitswesen Zürich Stadt: Leistungsvereinbarung mit der Careum AG unterzeichnet
Medienmitteilung 16.02.2005
Der Kanton Zürich hat mit der Careum AG eine Leistungsvereinbarung zur Führung eines Bildungszentrums für Gesundheitsberufe unterzeichnet. Das Bildungszentrum wird ab August 2005 mit den ersten Klassen starten. Das Zentrum hat seinen Standort im neu gebauten Schulhaus auf dem Areal der Stiftung Careum an der Gloriastrasse (ehemaliges Rotkreuzspital).
Der Regierungsrat hat im Januar 2004 entschieden, die 25 Gesundheitsschulen im Kanton an zwei Standorten zusammenzufassen: in der Stadt Winterthur und in der Stadt Zürich. Der Aufbau und Betrieb des Zentrums in Winterthur erfolgt durch den Kanton selber. Der Auftrag für das Zentrum in der Stadt Zürich wurde öffentlich ausgeschrieben. Nachdem sich nur die «Bietergemeinschaft Careum» bestehend aus den Trägerinnen «Careum Stiftung für Gesundheitsberufe», «Diakoniewerk Neumünster-Schweizerische Pflegerinnenschule», «Eleonorenstiftung Kinderspital Zürich» sowie «Kalaidos Bildungsgruppe» beworben hat, ermächtigte der Regierungsrat die Bildungsdirektion, mit der sich in Gründung befindenden Careum AG eine Leistungsvereinbarung auszuhandeln und abzuschliessen.
Mit der Leistungsvereinbarung beauftragt der Kanton Zürich das privat getragene «Careum Bildungszentrum für Gesundheitsberufe» mit dem Aufbau und dem Betrieb des Zentrums in der Stadt Zürich. An diesem Zentrum werden ab August 2005 auf der Sekundarstufe II die Grundausbildung «FaGe» («Fachangestellte/r Gesundheit») und auf der Tertiärstufe ab Herbst 05 die Diplomausbildungen der höheren Fachschule für Pflege und für medizinisch technische Berufe angeboten. Das Bildungszentrum soll schrittweise bis ins Jahr 2011 auf eine Kapazität von gegen 2000 Lernende ausgebaut werden.
Die Leistungsvereinbarung regelt im Wesentlichen die vom Careum Bildungszentrum zu erbringenden Leistungen, die Finanzierung durch den Kanton sowie die Stellung des Personals. Für das Personal gelten grundsätzlich die Bestimmungen des kantonalen Personalrechts. Das Zentrum erhält ein eigenes Personalreglement, das für einzelne Bereiche abweichende Regelungen vorsieht.
Das «Careum Bildungszentrum für Gesundheitsberufe» wird dank erheblicher Vorleistungen der Träger des Zentrums den Betrieb Anfang August 2005 in den definitiven Räumlichkeiten aufnehmen können. Der personelle Aufbau des Zentrums ist im Gange (mehr dazu unter http://www.careum.ch), der Direktor ernannt und im Amt.
(Medienmitteilung der Bildungsdirektion und des «Careum Bildungszentrum für Gesundheitsberufe»)
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