Neue Parkplatzwegleitung für mehr Planungs- und Investitionssicherheit

Die Baudirektion Kanton Zürich hat beschlossen, die «Wegleitung zur Regelung des Parkplatzbedarfs in kommunalen Erlassen» zu überarbeiten und diese den besonderen Anforderungen bei publikumsintensiven Einrichtungen anzupassen. Insbesondere geht es darum, die Rechts-, Planungs- und Investitionssicherheit zu erhöhen. Anfangs Mai 2005 werden die regionalen Planungsgruppen, verschiedene Gemeinden, Verbände, Investoren und Fachleute im Rahmen eines «Sounding Board» (Diskussionsrunde) über den Stand der Überarbeitung informiert und zur Diskussion der inhaltlichen Schwerpunkte eingeladen.

Die steigende Anzahl von publikumsintensiven Einrichtungen (PE) – wie z.B. Einkaufszentren – an dafür zu wenig geeigneten Standorten im Kanton Zürich hat in den letzten Jahren zunehmend negative Folgen verursacht, wie z.B. schwindende Attraktivität der Ortszentren, abnehmende Versorgungsqualität für die nicht motorisierte Bevölkerung, überlastete Strassen oder steigende Luft- und Lärmbelastung. Die Investoren und Betreiber von publikumsintensiven Einrichtungen sind zudem mit teilweise ungenügender Planungs- und Investitionssicherheit und den damit verbundenen zeitlichen und finanziellen Risiken belastet. Gründe für diese Situation sind der unverbindliche Charakter der letztmals 1997 überarbeiteten «Wegleitung zur Regelung des Parkplatzbedarfs in kommunalen Erlassen» sowie deren für die publikumsintensiven Grossprojekte nicht zweckmässigen inhaltlichen Ausgestaltungen. Da das kantonale Planungs- und Baugesetz punkto Parkplatzbedarf offen formuliert ist, stützten sich Gerichte bei Streitfällen in der Regel auf die kantonale Parkplatzwegleitung. Unsicherheiten entstanden dabei in jenen Gemeinden, die ihre Baubewilligungen nicht auf die kantonale Wegleitung, sondern auf davon abweichende kommunale Parkplatzverordnungen stützen.¨


Einbezug der Betroffenen gewährleisten

Die Baudirektion hat sich deshalb entschieden, die Parkplatzwegleitung zu überarbeiten. Ziel ist es, die Planungs- und Investitionssicherheit unter Wahrung des Umweltrechts zu erhöhen, sowie die Attraktivität der gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erschlossenen Standorte für publikumsintensive Grossprojekte zu steigern. Die Baudirektion will anfangs Mai 2005 den Stand der Überarbeitung und die bisherigen Erkenntnisse im Rahmen eines «Sounding Board» mit Vertreterinnen und Vertretern von Gemeinden, Verbänden und Investoren vertiefen. Schwerpunkte der Diskussion sind Überlegungen wie Überführung der Parkplatzwegleitung in eine verbindliche Verordnung, Positivplanung von Gebieten mit publikumsintensiven Einrichtungen, Planungspflicht für publikumsintensive Einrichtungen ausserhalb von PE-Gebieten oder die Pflicht zu einer kommunalen Parkraumplanung in Gemeinden mit ausgeprägtem Zielverkehr.

Die Baudirektion strebt an, im 3. Quartal 2005 die überarbeitete Parkplatzverordnung den Gemeinden zur Vernehmlassung unterbreiten zu können.

(Medienmitteilung der Baudirektion)

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