Gestaltungsplan für Erweiterung des Schweizerischen Landesmuseums festgesetzt

Die Baudirektion Kanton Zürich hat den Gestaltungsplan für das Projekt Erweiterungsbau Schweizerisches Landesmuseum festgesetzt. Gleichzeitig hat Zürichs Stadtrat den Teil des Platzspitzparks, der durch den geplanten Erweiterungsbau beansprucht wird, aus dem städtischen Inventar für schützenswerte Gärten und Anlagen entlassen. Damit sind die formellen Bedingungen für das Baubewilligungsverfahren erfüllt.

Das Schweizerische Landesmuseum leidet an Platznot. So haben sich Bund, Kanton und Stadt entschlossen, das Projekt Erweiterungsbau Landesmuseum zu prüfen. Um eine konzeptionell und architektonisch optimale Lösung für einen Erweiterungsbau zu erhalten, wurde ein internationaler Architekturwettbewerb ausgeschrieben: Das Sieger-Projekt der Architekten Christ und Gantenbein sieht auf der Parkseite des Landesmuseums einen Neubau vor. Limmatseitig wird der so genannte Kunstgewerbeflügel erhalten und in das Neubauprojekt integriert. Auf der der Sihl zugewandten Seite wird der Freiraum zwischen Museum und Sihl aufgewertet und ein zusätzlicher Zugang in den Park geschaffen.

Der geplante rückwärtige Neubau nimmt eine kantonale Freihaltezone in Anspruch. Es ist deshalb ein Gestaltungsplan erforderlich. Da das Landesmuseum im kantonalen Richtplan enthalten ist, musste ein kantonaler Gestaltungsplan erstellt werden. Die Baudirektion erarbeitete diesen in enger Zusammenarbeit mit den städtischen Fachstellen. Im Sommer 2004 wurde der Gestaltungsplan öffentlich aufgelegt. Während der Auflagefrist gingen 14 Einwendungen ein. Diese richteten sich vor allem gegen den Standort und regten Alternativstandorte an. Umfassende Abklärungen haben in der Folge ergeben, dass in der näheren Umgebung des Landesmuseums keine Alternativstandorte zur Verfügung stehen und eine Erweiterung nur am jetzigen Standort sinnvoll ist.

Die Baudirektion hat den Gestaltungsplan Mitte November 2004 festgesetzt. Der Platzspitzpark ist im städtischen Inventar für schützenswerte Gärten und Anlagen enthalten. Der Gestaltungsplan umfasst auch den hausnahen Teil des Platzspitzparks, weshalb die Stadt für diesen Teil eine Entlassung aus dem Inventar vornehmen musste. Der Stadtrat von Zürich hat diese Entlassung Ende November 2004 genehmigt. Sofern keine Rekurse erhoben werden, kann das Baubewilligungsverfahren eingeleitet werden.

(Medienmitteilung der Baudirektion Kanton Zürich und Grün Stadt Zürich)

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