Keine kantonalen und drei eidgenössische Vorlagen an derVolksabstimmung vom 28. November 2004

Der Regierungsrat hat beschlossen, den Stimmberechtigten an der Volksabstimmung vom 28. November 2004 keine kantonalen Vorlagen zu unterbreiten. An diesem Datum wird jedoch über drei eidgenössische Vorlagen abgestimmt.

Bei der ersten Vorlage geht es um den «Bundesbeschluss vom 3. Oktober 2003 zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA)». Ziele des Reformprojektes sind die Modernisierung und Stärkung des Föderalismus, indem die Aufgaben und Verantwortlichkeiten zwischen Bund und Kantonen geklärt und entflochten werden. Zudem soll unter anderem die Wirksamkeit des Finanzausgleichs-Systems gesteigert und die interkantonale Zusammenarbeit gestärkt werden. Als zweite Vorlage kommt der «Bundesbeschluss vom 19. März 2004 über eine neue Finanzordnung» zur Abstimmung. Die Kompetenz des Bundes zur Erhebung der direkten Bundessteuer und der Mehrwertsteuer ist in der Bundesverfassung bis zum Jahre 2006 befristet. Um die Bundesfinanzen auf eine neue Verfassungsgrundlage zu stellen, hat der Bundesrat gestützt auf die Vernehmlassungsergebnisse eine Botschaft für eine neue Finanzordnung ausgearbeitet und dem Parlament überwiesen. Neben der Sicherung der Einnahmenquellen soll die neue Finanzordnung auch eine Vereinfachung des Steuersystems bringen. Bei der dritten Vorlage geht es um das «Bundesgesetz vom 19. Dezember 2003 über die Forschung an embryonalen Stammzellen». Das Gesetz legt die Bedingungen für den Umgang mit überzähligen menschlichen Embryonen und mit menschlichen embryonalen Stammzellen in der Forschung fest. Es soll die Menschenwürde sichern und Missbräuche verhindern. Nach dem Gesetz dürfen überzählige Embryonen und embryonale Stammzellen zu Forschungszwecken nur unter bestimmten, restriktiven Voraussetzungen verwendet werden.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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