Baudirektion Kanton Zürich initiiert keine Raststätte an der N4 Knonaueramt
Medienmitteilung 01.04.2004
Die Baudirektion wurde in letzter Zeit verschiedentlich angefragt, ob es Möglichkeiten zur Realisierung einer Autobahnraststätte im Knonaueramt gäbe. Die Baudirektion hat in diesen Tagen ihre Haltung den jeweiligen Interessenten und den kommunalen Behörden im Knonaueramt mitgeteilt: Im Zentrum steht die Frage, ob ein zwingendes öffentliches Interesse an einer Autobahnraststätte im Knonaueramt besteht. Nach einer gesamthaften Interessenabwägung gehen für die Baudirektion die Anliegen des Landschaftsschutzes, der Luftreinhaltung und der Plansicherheit - in den rechtskräftigen Plänen ist keine Raststätte enthalten – den übrigen öffentlichen Interessen vor. Damit wird sich die Baudirektion nicht selbst für eine N4-Raststätte im Knonaueramt (als echte Nebenanlage der Autobahn, das heisst mit direkter Erschliessung ab der Nationalstrasse) engagieren. Einzelnen Gemeinden und privaten Investoren bleibt es unbenommen, Raststätten als sogenannte unechte Nebenanlagen der Autobahn (keine direkte Erschliessung ab der Autobahn) zu initiieren.
(Medienmitteilung der Baudirektion)
Hinweis
Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
Bei Fragen zu dieser Meldung wenden Sie sich bitte an den unten aufgeführten Kontakt.