Vertiefte Auseinandersetzung mit den Vor- und Nachteilen eines EU-Beitritts notwendig
Medienmitteilung 01.04.2004
Für den Regierungsrat ist ein allfälliger EU-Beitritt mit grossen Chancen aber auch mit Risiken und Nachteilen verbunden. Die zur Zeit bekannte Ausgangslage lässt jedoch noch keine abschliessende Beurteilung zu. Der Regierungsrat hat darum eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe beauftragt, die Vor- und Nachteile eines EU-Beitritts aus Sicht des Kantons Zürich bis Mitte 2004 vertieft zu dokumentieren.
Die Konferenz der Kantonsregierungen gab im vergangenen Jahr bei den Kantonen eine Skizze für eine europapolitische Strategie in die Vernehmlassung. Der Regierungsrat hat sich eingehend mit der Frage eines EU-Beitrittes befasst. Nach seiner Ansicht ist es notwendig und zentral, dass sich die Kantone mit einer langfristigen und kohärenten Europastrategie auseinandersetzen und sich klar positionieren. Für einen EU-Beitritt sprechen unter anderem die höheren Wachstumsraten in EU-Mitgliedstaaten, die verbesserte Verhandlungsposition in zentralen Bereichen wie Luftverkehr, Dienstleistungen oder Finanzmarkt, die gleichberechtigte Teilnahme am Schengener-Übereinkommen und der europäischen Migrationspolitik sowie die verbesserten Mitbestimmungsmöglichkeiten der Kantone. Ein allfälliger EU-Beitritt ist aber auch mit Risiken und Nachteilen verbunden. Es stellen sich unter anderem Fragen nach den Möglichkeiten und Grenzen direktdemokratischer Mitwirkung sowie nach den Auswirkungen auf das Zinsniveau, den Finanzplatz oder die Währungssituation. Zudem gilt es zu beachten, dass die Öffentlichkeit einem EU-Beitritt nach wie vor skeptisch oder ablehnend gegenübersteht. Die zur Zeit erst skizzenhaft vorhandene Darlegung der Vor- und Nachteile lässt noch keine abschliessende Beurteilung zu. Der Regierungsrat hat darum eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe beauftragt, bis Mitte 2004 alle Vor- und Nachteile eines EU-Beitritts gegenüber einem bilateralen Weg aus der Sicht der Interessen des Kantons Zürich zu dokumentieren.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
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