Behindertenpolitik als verpflichtende Aufgabe des Staates
Medienmitteilung 04.12.2003
Der Regierungsrat hat einen Bericht zur Behindertenpolitik verabschiedet, der die rechtlichen Rahmenbedingungen aufzeigt, und ausgewählte Lebensbereiche behandelt, die Menschen mit einer Behinderung vor Probleme stellen. Die Stossrichtung der zukünftigen Behindertenpolitik orientiert sich nicht nur an Defiziten von Personen, sondern schliesst auch das soziale Umfeld ein.
Die Integration von Menschen mit einer Behinderung kann einerseits gefördert werden, indem der Gesetzgeber versucht, deren persönliche Situation zu verbessern und ihnen vergleichbare Lebensbedingungen zu verschaffen wie nicht behinderten Personen. Anderseits können staatliche Massnahmen auch auf das soziale Umfeld, auf die Gesellschaft insgesamt zielen, um zu verhindern, dass jene Menschen, die nicht in jeder Hinsicht den «allgemeinen Normen» entsprechen, marginalisiert und ausgeschlossen werden. Von dieser Art Massnahmen profitieren auch Personen, die alters-, unfalls- oder krankheitsbedingt vorübergehend einen Teil ihrer Fähigkeiten verlieren.
Die Interessen von Menschen mit Behinderungen werden in verschiedenen Gesetzen berücksichtigt, die den jeweiligen Lebensbereich betreffen. In der Arbeitswelt haben es Menschen mit Behinderungen tendenziell schwieriger eine Stelle zu finden. Stellen, die eine einfache körperliche Betätigung verlangen, sind seltener geworden. Neben der Vermittlung und Beratung von Stellensuchenden haben sich Anstrengungen zur Erhaltung und Anpassung des bestehenden Arbeitsplatzes nach Eintritt einer Behinderung am wirkungsvollsten erwiesen.
Im Kanton Zürich sind grosse Bestrebungen im Gang, damit auch Menschen mit einer Behinderung den öffentlichen Verkehr nutzen können. Bis Mitte 2004 sollen Konzepte vorliegen, wie die Dienstleistungen des Zürcher Verkehrsverbundes behindertengerecht gestaltet werden könnten. Sowohl im Wohnungsbau wie auch bei öffentlichen Bauten und Anlagen wie Restaurants, Theater, Kino, Spitäler, usw. sollen die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt werden, damit diese im Rahmen des Möglichen ein selbstständiges und eigenbestimmtes Leben führen können.
Im Bereich der Bildung ist das sonderpädagogische Angebot für Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen in den letzten Jahren integrativ weiterentwickelt worden. Heute verfügt der Kanton Zürich über ein breites Angebot an ambulanten Stütz- und Fördermassnahmen, an integrativen Schulungsformen, Sonderklassen und Sonderschulen.
In den letzten Jahren hat der Anteil der IV-Rentnerinnen und –Rentner an der aktiven Bevölkerung kontinuierlich von 3,1 % (1990) auf 4,3 % (2000) zugenommen. Augenfällig ist die markante Zunahme von Personen, die aus psychischen Gründen invalid sind. Aussagen über den Anstieg der Renten Beziehenden, über die Bedeutung der zunehmenden psychischen Erkrankungen und Angaben über allenfalls ungerechtfertigte Bezüge sind derzeit kaum möglich. Die Ursachen dieser Entwicklung werden im Rahmen des Nationalfondsprojekts 45 «Sozialstaat Schweiz» untersucht. Mit der 4. IV-Revision, die am 1. Januar 2004 in Kraft treten wird, werden Aufsichts-Instrumente neu geschaffen oder ausgebaut: Regionale ärztliche Dienste klären ab, ob die medizinischen Voraussetzungen für den Bezug einer IV-Leistung erfüllt sind, und das Bundesamt für Sozialversicherung soll die gefällten Entscheide der IV-Stellen jährlich überprüfen. Weiter wird die Zusammenarbeit aller Vollzugsstellen auf kommunaler, regionaler und kantonaler Ebene gefördert, damit die Wiedereingliederung erwerbsloser Personen in den Arbeitsmarkt besser gelingt.
Die Anerkennung von Menschen mit Behinderungen als selbstverständlicher Teil unserer Gesellschaft und die Absage an eine Reduktion auf «schutzbedürftige Behinderte» hat unter anderem zur Folge, dass auch sie an die Grundsätze und Schranken staatlichen Handelns gebunden sind. Der Regierungsrat erachtet es als verpflichtende Aufgabe des Staates, im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen und entsprechende Massnahmen zu treffen. Er hat das Ziel, die Integration aller Bevölkerungsgruppen laufend zu verbessern, in den Legislaturschwerpunkten verankert.
Barrierefreies Portal von www.zh.ch
Das Internet-Portal www.zh.ch ermöglicht der gesamten Bevölkerung des Kantons Zürich einen schnellen und einfachen Zugriff auf Informationen des Kantons, der Zürcher Gemeinden sowie des Bundes. Angesprochen sind Privatpersonen, im Kanton ansässige Unternehmen sowie die Gemeinden.
Zusätzlich wird ab 1. Januar 2004 auch eine rundum barrierefreie Version von www.zh.ch zur Verfügung stehen. Diese richtet sich insbesondere an blinde Menschen und an Personen mit einem Restsehvermögen. Das barrierefreie Portal wurde gemäss den World Wide Web Consortium-Richtlinien (W3C) realisiert und von der Stiftung
«Zugang-für-Alle» getestet. Die Anpassungen erfolgten im technischen Bereich – inhaltlich stehen im barrierefreien Portal die identischen Funktionalitäten zur Verfügung. Mit der Realisierung des barrierefreien Portals zeigt der Kanton Zürich, dass er seine Verantwortung im Bereich der Chancengleichheit aller Einwohnerinnen und Einwohner Ernst nimmt.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
Hinweis
Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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