Gesamtvorlage über den mittelfristigen Ausgleich der laufenden Rechnung (Sanierungsprogramm 04)
Medienmitteilung 23.09.2003
Der Regierungsrat hat den Bericht und Antrag an den Kantonsrat zum Sanierungsprogramm 04 verabschiedet. Der Antrag umfasst das Gesetz über den mittelfristigen Ausgleich der laufenden Rechnung, zwei genehmigungspflichtige Verordnungen, die Änderung eines Kantonsratsbeschlusses und die Abschreibung eines parlamentarischen Vorstosses. Die Gesamtvorlage beinhaltet zahlreiche Änderungen in 14 verschiedenen Gesetzen, - Änderungen, die alle dazu dienen den Staatshaushalt zu sanieren, damit der in der Verfassung vorgeschriebene mittelfristige Ausgleich der Laufenden Rechnung erreicht werden kann. Weiter wird eine Steuererhöhung beantragt, der Steuerfuss für die Jahre 2006 - 2007 soll auf 103 Prozent der einfachen Staatssteuer festgelegt werden.
Das Gesetz über den mittelfristigen Ausgleich der Laufenden Rechnung enthält eine ausführliche Weisung, worin die einzelnen gesetzlichen Änderungen erläutert werden sowie einen Anhang mit den aufwandseitigen Einzel- und Querschnittmassnahmen.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entlastung des Sanierungsprogramms 04 für den Staatshaushalt:
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Mittelfris-
tiger Ausgleich LR |
1999
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2000
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2001
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2002
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2003
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2004
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2005
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2006
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2007
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|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| KEF 11. September 2002 | -27 | 454 | 342 | 160 | 32 | -250 | -198 | -353 | -214 | |
| Aktueller KEF ohne Sanierungsprogramm 04 | -2644 | 342 | 160 | 242 | -480 | -510 | -884 | -688 | -832 | |
| Entlastung Sanierungsprogramm 04 | -307 | -521 | -804 | -911 | ||||||
| Aktueller KEF mit Sanierungsprogramm[1] | -108 | 342 | 160 | 242 | -480 | -203 | -363 | 116 | 79 |
[1] Die Werte der Jahre 05 (+1,55 Mio. Fr), 06 (+1,65 Mio. Fr.), 07 (+1,65 Mio. Fr.) weichen von der gedruckten Fassung des KEF 2004-2007 leicht ab, da auf Grund eines Bearbeitungsfehlers Sanierungsmassnahmen in diesem Umfang nicht im KEF enthalten sind.
Insgesamt wird der mittelfristige Ausgleich der Laufenden Rechnung um rund 100 Millionen Franken verfehlt, wobei der geringere Steuerausfall auf Grund der Beibehaltung der obersten Progressionsstufe – wie sie der Kantonsrat beschlossen hat - bereits berücksichtigt ist. Dieses Ergebnis ist einerseits darauf zurückzuführen, dass die Querschnittmassnahme Personal rund 80 Millionen Franken weniger Einsparungen ergeben hat als ursprünglich geschätzt, anderseits, dass sich der KEF ohne Sanierungsprogramm seit dem für das Sanierungsprogramm massgeblichen KEF vom 11. September 2002 verschlechtert hat, unter anderem als Folge der Wirtschaftsabschwächung seit Mitte 2001 und der Senkung des Steuerfusses von 105 auf 100 Prozent für die Jahre 2003-2005 durch den Kantonsrat. Weitere Verschlechterungen sind zurückzuführen auf höhere Kantonsbeiträge an die Sozialversicherungen des Bundes (AHV/IV), höhere Beiträge an Gemeinden für Zusatzleistungen zur AHV/IV sowie höhere Beiträge des Kantons an finanzschwache Gemeinden im Steuerfussausgleich, dabei wird auch mit neuen Bezügergemeinden gerechnet. Der Regierungsrat wird prüfen, ob und wann weitere Massnahmen getroffen werden sollen.
Die Sanierungsmassnahmen stellen insgesamt ein ausgewogenes Paket dar. Die Laufende Rechnung wird kumuliert über die Jahre 2004–2007 um rund 2,5 Milliarden Franken entlastet. Davon entfallen rund 1,7 Milliarden Franken auf die Aufwand- und rund 800 Millionen auf die Ertragseite. Eine Sanierung lediglich auf der Aufwandseite wäre mit nicht verantwortbaren Einschnitten in die staatlichen Leistungen verbunden. Deswegen werden auf der Ertragseite flankierende Massnahmen getroffen, die aus der beantragten Steuererhöhung, der Sistierung geplanter und bereits beschlossener sowie der Verschiebung beschlossener Steuererleichterungen bestehen.
Mit Einzelmassnahmen 4.3 Prozent des Aufwands der Laufenden Rechnung einsparen
Im Zentrum der Bemühungen um die Sanierung des Staatshaushaltes stehen die 144 Einzelmassnahmen, nach deren Umsetzung die Laufende Rechnung ab dem Jahr 2007 um jährlich knapp 500 Millionen Franken entlastet wird. Das entspricht rund 4,3% des Aufwandes der Laufenden Rechnung. Die in etwa gleichmässige Verteilung der Einsparungen auf die Direktionen bringt zum Ausdruck, dass bei der Erarbeitung der Sanierungsmassnahmen kaum Sachgebiete ausgenommen wurden. Die Querschnittmassnahmen Personal bestehen aus reduzierten Vorgaben für den Lohnzuwachs der nächsten Jahre und sind eine rechnerische Massnahme, da im KEF vom 11. September 2002 mit einem höheren Lohnzuwachs geplant wurde. Die übrigen Querschnittmassnahmen betreffen die Bereiche Liegenschaften, Informatik, Rechnungswesen, Personalwesen und KDMZ und bringen eine nachhaltige Einsparung von 35 Millionen Franken.
Nicht alle gesetzlichen Änderungen, die zur Umsetzung der Sanierungsmassnahmen notwendig sind, können dem Kantonsrat bereits jetzt beantragt werden. Das hat verschiedene Ursachen. Im Fall der Revision des kantonalen Finanz- und Lastenausgleichs wird eine Sanierungsmassnahme im Rahmen eines laufenden Reformprojektes umgesetzt, sie folgt somit notwendigerweise dem entsprechenden Terminplan und Verfahren. Bei anderen Sanierungsmassnahmen ist es so, dass sie im Rahmen eines Projektes umgesetzt werden und dass zunächst die Projektergebnisse vorliegen müssen, bevor abschliessend beurteilt werden kann, ob eine Änderung gesetzlicher Grundlagen notwendig ist.
Grundsatz der Einheit der Materie gewahrt
Soweit es sich bei den Beschlüssen des Kantonsrates zum Sanierungsprogramm 04 um referendumspflichtige Beschlüsse handelt (Gesetzesänderungen und Kreditbeschluss), ist von einer Gesamtvorlage auszugehen, die nicht aufgeteilt werden kann, und gegen die nur als Ganzes das Referendum ergriffen werden kann. Nur diese Betrachtungsweise wird dem Sinn und Zweck der Ausgabenbremse gerecht, mit einem Gesamtpaket den Staatshaushalt zu sanieren. Da alle Massnahmen auf Grund der gleichen verfassungsmässigen bzw. gesetzlichen Grundlage dazu dienen den Staatshaushalt zu sanieren, wird auch der Grundsatz der Einheit der Materie gewahrt. Es wurde denn auch darauf geachtet, nur Gesetzesänderungen zu beantragen, die im Zusammenhang mit der Sanierung stehen und auf andere, unter Umständen wünschbare weitere Anpassungen wurde verzichtet.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
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