Gesundheitsdirektion gewährt Darlehen zur Überbrückungsfinanzierung der Kinderspitex
Medienmitteilung 11.09.2003
Dem auf die Erbringung von spitalexternen Pflegeleistungen an schwerkranken Kindern spezialisierten Verein Kinderspitex des Kantons Zürich (kispex) drohte der Konkurs, da die Kosten der Leistungserbringung durch die bisherigen Einkünfte nicht mehr gedeckt sind. Neu soll der Verein deshalb auch Mittel der Gemeinden und des Kantons beanspruchen können. Zur Überbrückungsfinanzierung der Leistungen bis zur Etablierung des neuen Finanzierungsmodus gewährt die Gesundheitsdirektion dem Verein ein zinsloses, rückzahlbares Darlehen.
Der private gemeinnützige Verein Kinderspitex des Kantons Zürich (kispex) pflegt schwerkranke Kinder - vor allem solche mit Geburtsgebrechen und chronischen Krankheiten - an ihrem Wohnort. Die kispex pflegt derzeit im Jahr rund 160 kranke Kinder und erbringt dabei etwa 32'000 Pflegestunden. Mit ihrem spezialisierten Leistungsspektrum ergänzt die kispex die öffentliche Spitex in Bereichen, wo diese aufgrund der besonderen pädiatrischen Aufgabenstellungen nicht tätig sein kann. Der kispex droht allerdings der Konkurs, da die Kosten der Leistungserbringung durch die bisherigen Einkünfte nicht mehr gedeckt sind. Der Verein hat deshalb die Gesundheitsdirektion um finanzielle Hilfe gebeten.
Die Sicherstellung der spitalexternen Krankenpflege ist gemäss Gesundheitsgesetz Aufgabe der Gemeinden. Sie werden vom Kanton mit Staatsbeiträgen unterstützt. Obwohl die Tätigkeit der kispex einem ausgewiesenen Bedürfnis entspricht, hat sie bisher noch nicht über Leistungsaufträge der Gemeinden verfügt und demzufolge auch keine Mittel der öffentlichen Hand beanspruchen können.
Die Gesundheitsdirektion hat sich grundsätzlich bereit erklärt, die kispex im Rahmen der rechtlichen Grundlagen finanziell zu unterstützen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Gemeinden ebenfalls in die Finanzierung der Kinderspitex einbezogen werden. Die kispex wurde deshalb aufgefordert, mit den Gemeinden, in denen sie tätig ist, Leistungsvereinbarungen abzuschliessen. Die Gesundheitsdirektion hat die Gemeinden auf die Situation der kispex aufmerksam gemacht und sie darum gebeten, ebenfalls zu einer raschen, einvernehmlichen Lösung der Probleme der Kinderspitex beizutragen.
Die kispex hat mittlerweile mit den Gemeinden Kontakt aufgenommen. Erste Leistungsvereinbarungen konnten bereits abgeschlossen werden. Zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung hat sich die kispex zudem verpflichtet, eine Betriebsanalyse und -optimierung durchzuführen. Um den Weiterbestand der kispex und damit die Pflege der betroffenen Kinder bis zur vollständigen Etablierung des neuen Finanzierungssystems sicherzustellen, unterstützt die Gesundheitsdirektion den Verein mit einem zinslosen, rückzahlbaren Darlehen im Umfang von maximal 950'000 Franken. Die Auszahlung des Darlehens erfolgt in Raten und ist abhängig von der Liquiditätsentwicklung und von der Einhaltung der an das Darlehen geknüpften Vorgaben.
(Medienmitteilung der Gesundheitsdirektion)
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