Verkaufsverbot von Alcopops an Jugendliche durchsetzen
Medienmitteilung 07.03.2003
Alcopops schmecken süss wie Limonade, werden Fläschchenweise getrunken wie Limonade, enthalten aber so viel Alkohol wie Bier. Immer mehr Kinder und Jugendliche konsumieren solche alkoholische Getränke, teils ohne sich bewusst zu sein, dass sie damit rasch in eine Abhängigkeit verfallen können. In seiner Stellungnahme zu einer Motion aus dem Kantonsrat tritt der Regierungsrat für eine konsequentere Kontrolle und Durchsetzung des Verkaufsverbots ein. Er regt zudem in einem Schreiben an den Bund an, den zulässigen Höchstalkoholgehalt der abgefüllten Süssgetränke zu senken.
Mit einer Motion verlangen drei Mitglieder des Kantonsrates, dass der Regierungsrat gesetzliche Grundlagen zur Ausweispflicht bei der Alkoholabgabe an Jugendliche schafft. Der Regierungsrat teilt die Meinung der Motionärin, dass mit den Alcopops ein Kundensegment angesprochen wird, das gar nicht Zielpublikum sein darf: Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Die hemmungslose Bewerbung der jungen Menschen durch die Hersteller und Anbieter der Alcopops ist nach Ansicht des Regierungsrates moralisch verwerflich. Er sieht auf kantonaler Ebene ein Vollzugsproblem, das nicht durch neue Verbote gelöst werden kann, sondern durch die bessere Durchsetzung der bisherigen Vorschriften. Eine Ausweispflicht für Junge würde die heutige Situation vermutlich nur zum Teil verbessern, weil sie auch umgangen werden könnte – indem zum Beispiel ältere Kollegen den Alkohol besorgen. Die von den Motionären verlangte Einführung der Ausweispflicht lehnt der Regierungsrat deshalb ab.
Der Kanton als Aufsichtsbehörde wird die Gemeinden und die Organe der Strafrechtspflege auffordern, das heute geltende Verkaufsverbot an unter 18jährige Kinder und Jugendliche durch vermehrte Kontrollen in Läden und Restaurants und entsprechende Sanktionen bei Verstössen – bis hin zur Schliessung von Verkaufsstellen - durchzusetzen. Handlungsbedarf ist hier gegeben, weil Testkäufe durch Jugendliche zeigten, dass in 55 Prozent der Fälle gegen das Verkaufsverbot alkoholischer Getränke verstossen wurde. Weiter ist die Prävention noch nachdrücklicher zu betreiben und das Verkaufs- und Gastgewerbepersonal besser zu schulen. In einem Schreiben an das Bundesamt für Gesundheit verlangt der Kanton Zürich eine Änderung der eidgenössischen Lebensmittelgesetzgebung: der erlaubte Höchstalkoholgehalt von Alcopops soll drastisch gesenkt werden.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
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