Unterstützung der Kinderspitex

Dem Verein Kinderspitex des Kantons Zürich droht der Konkurs, da die Invalidenversicherung ihre Leistungen ab Anfang April 2003 kürzt. Die Gesundheitsdirektion erklärt sich bereit, den Verein finanziell zu unterstützen, knüpft diese Zusage allerdings an die Bereitschaft, dass der Verein aktiv zur Verbesserung seiner Situation beiträgt und dass sich die Gemeinden, die für die spitalexterne Krankenpflege zuständig sind, ebenfalls an der Finanzierung beteiligen.

Der private gemeinnützige Verein Kinderspitex des Kantons Zürich (kispex) pflegt schwerkranke Kinder, vor allem solche mit Geburtsgebrechen und chronischen Krankheiten, an ihrem Wohnort. Am 24. Februar 2003 hat die kispex die Gesundheitsdirektion darüber informiert, dass der Fortbestand des Vereins und damit der spitalexternen Kinderkrankenpflege im Kanton Zürich wegen Finanzierungsschwierigkeiten akut gefährdet sei. Der Verein bittet deshalb dringend um Unterstützung durch die öffentliche Hand.

Seit der Gründung der Kinderspitex im Kanton Zürich im Jahr 1995 haben die Pflegestunden von rund 1'500 im ersten Jahr auf rund 32'000 im Jahr 2002 zugenommen. Mit ihrem spezialisierten Leistungsspektrum ergänzt die kispex die konventionelle spitalexterne Krankenpflege in Bereichen, wo letztere aufgrund der besonderen pädiatrischen Aufgabenstellungen nicht tätig sein kann. Die Tätigkeit der Kinderspitex entspricht einem ausgewiesenen Bedürfnis.

Anders als die herkömmliche, öffentliche oder privat-gemeinnützige Spitex verfügt die kispex jedoch noch nicht über Leistungsaufträge der Gemeinden. Die Finanzierung erfolgte bis anhin über die Invaliden- und die Krankenversicherung sowie über Spendengelder. Diese Einkommensquellen reichten bis 2002 aus, um die Aufwendungen für die Kinderspitex zu decken. Allerdings war dies nur möglich, weil die Kinderspitex ihre der Invalidenversicherung (fast 90 % der Kinder sind IV-Patienten) in Rechnung gestellten Stundensätze für die Pflegeleistungen zweimal den gestiegenen Kosten angepasst hat und die IV diese bisher stets akzeptiert hat. Jetzt hat die IV der kispex jedoch mitgeteilt, dass die Leistungen der kispex per 1. April 2003 nur noch zu den über 25 % tieferen ursprünglichen Stundensätzen vergütet würden. Das dementsprechend angepasste Budget der kispex für das Jahr 2003 weist nun einen massiven Aufwandüberschuss auf, der durch die Vereinsreserven nicht mehr gedeckt ist. Ohne weitere Massnahmen dürfte diese Situation innert weniger Monate zum Konkurs des Vereins führen.

Die Gesundheitsdirektion ist bereit, die Kinderspitex im Rahmen der rechtlichen Grundlagen finanziell zu unterstützen, wie dies auch in der konventionellen Spitex der Fall ist. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die betriebswirtschaftlichen Gegebenheiten der Leistungserbringung der Kinderspitex einer vertieften Analyse unterzogen und optimiert werden. Im Mittelpunkt einer dauerhaften Sanierung des Vereins muss jedoch der Einbezug der Gemeinden in die Finanzierung der Kinderspitex stehen. Gemäss dem Zürcher Gesundheitsgesetz sind die Gemeinden für die spitalexterne Krankenpflege verantwortlich. Sie können diese Aufgabe selbst wahrnehmen oder auf private Institutionen übertragen. Der Staat wiederum ist gesetzlich verpflichtet, Anteile an die Kosten zu leisten, die den Gemeinden aus der spitalexternen Krankenpflege entstehen.

Um in den Genuss staatlicher Leistungen zu kommen, muss die kispex deshalb mit den Gemeinden, in denen sie tätig ist, Leistungsvereinbarungen abschliessen. Die Gesundheitsdirektion hat die Gemeinden über den Gemeindepräsidentenverband auf die Situation der kispex aufmerksam gemacht und sie darum gebeten, ebenfalls zu einer raschen, einvernehmlichen Lösung der Probleme der Kinderspitex beizutragen.

(Medienmitteilung der Gesundheitsdirektion)

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