Das Kinder- und Jugendgesetz in der Vernehmlassung
Medienmitteilung 30.01.2003
Der Regierungsrat hat die Bildungsdirektion ermächtigt, den Entwurf zu einem Kinder- und Jugendgesetz in die Vernehmlassung zu geben. Im Mittelpunkt des neuen Gesetzes stehen die Leistungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Das Kinder- und Jugendgesetz schafft die Grundlage für eine neue Organisation und eine neue Finanzierung dieser Leistungen. Ausserdem schliesst es gesetzgeberische Lücken.
Das Kinder- und Jugendgesetz soll das Jugendhilfegesetz aus dem Jahr 1917 und das Jugendheimgesetz von 1962 ablösen. Das neue Gesetz stützt sich auf das Bildungsgesetz, das von den Stimmberechtigten am 24. November 2002 angenommen worden ist. Seit 1997 hat die Schweiz das internationale Übereinkommen über die Rechte des Kindes ratifiziert. Darin verpflichtet sich der Staat, das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen, sofern die Eltern dazu nicht in der Lage sind.
Im Mittelpunkt des neuen Kinder- und Jugendgesetzes stehen die Leistungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Dazu gehören zum Beispiel die Mütterberatung, die Berufsberatung, die Heimerziehung und die Sonderschulung. Es sind über 100 unterschiedliche Leistungen, die von Kanton, Gemeinden und privaten Institutionen heute schon erbracht werden. Wie bisher werden alle Leistungen nur in Ergänzung zur hauptsächlichen Erziehungsverantwortung der Eltern und zur Ausbildungsverantwortung der Schulen und Berufsbildungsstätten erbracht.
Das Kinder- und Jugendgesetz schafft die Grundlage für eine neue Organisation und eine neue Finanzierung dieser Leistungen. Ausserdem schliesst es gesetzgeberische Lücken bei der heilpädagogischen Früherziehung, der schulpsychologischen Versorgung, der Schulsozialarbeit und bei der familienergänzenden Betreuung.
Bessere Planung und einheitliche Qualität der Leistungen
Die Neuorganisation ermöglicht eine bessere Planung der Leistungen durch den Kanton und gewährleistet, dass sie im ganzen Kantonsgebiet von gleicher Qualität sind und sich nach dem Bedarf und nicht - wie bisher - nach dem Angebot richten. Damit werden die Grundlagen für eine kantonale Jugendpolitik geschaffen. Die Zusammenarbeit aller Fachinstanzen wird verstärkt, damit Kinder oder ihre Eltern nicht von Fachinstanz zu Fachinstanz weitergereicht werden. Regionale Jugendhilfekonferenzen, in der alle politischen Gemeinden und Schulgemeinden vertreten sind, erarbeiten mit der Bildungsdirektion das Jugendhilfeprogramm, damit die Leistungen in Bezirken und Gemeinden gezielt in der notwendigen Quantität und Qualität erbracht werden.
Auch bei der Finanzierung stehen die Leistungen im Vordergrund. Das neue Gesetz sorgt dafür, dass transparent ist, was eine Leistung umfasst, was sie kostet und wie viele Leistungen erbracht werden müssen. Die Kosten werden entflochten und zwischen Kanton und Gemeinden aufgeteilt. Der Kanton übernimmt die Kosten, die er mit seinen Beratungsstellen selbst erbringt. Die Gemeinden übernehmen die Kosten für die Leistungen in Heimen und Sonderschulen, da sie selbst die Platzierungsentscheide treffen. Neu ist, dass die Heim- und Sonderschulungskosten solidarisch zwischen den Gemeinden aufgeteilt werden. Die Gemeinden leisten unabhängig von der Anzahl Platzierungen im Jahr einen Beitrag pro Einwohner.
Dank dem neuen Modell können die Kosten für die Jugendhilfe auf dem heutigen Niveau gehalten werden. Die Kosten für Kanton und Gemeinden insgesamt und auch der Gesamtanteil der Gemeinden bleiben unverändert. Die Finanzierung wird transparent, und die Kosten können genauer budgetiert werden.
Das Kinder- und Jugendgesetz geht bis Ende Mai 2003 in die Vernehmlassung. Der Regierungsrat wird die überarbeitete Vorlage voraussichtlich im Herbst 2003 beraten. Nach der Verabschiedung durch den Kantonsrat könnte das Kinder- und Jugendgesetz frühestens 2005 in Kraft treten.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
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