Regierungsrat befürwortet ein Moratorium bei der Embryonenforschung

Der Regierungsrat befürwortet ein Moratorium bei der Embryonenforschung. In der Vernehmlassungsantwort zum Bundesgesetz über die Forschung an überzähligen Embryonen und embryonalen Stammzellen spricht er sich dafür aus, vorerst die Entwicklung im Bereich der ethisch unproblematischen Forschung an adulten Stammzellen abzuwarten. Der Regierungsrat rechnet damit, dass ein Moratorium bei der Embryonenforschung auf dem Forschungsplatz Schweiz indirekt einen Innovationsschub im Bereich der Forschung an adulten Stammzellen auslösen könnte.

Das Eidgenössische Departement des Innern gab im Mai dieses Jahres den Entwurf zu einem Bundesgesetz über die Forschung an überzähligen Embryonen und embryonalen Stammzellen in Vernehmlassung. Der Regierungsrat hält in seiner Antwort fest, dass es bei der Forschung an überzähligen Embryonen und embryonalen Stammzellen um menschliches Leben geht, das – wenn auch in abgestufter Weise – an der Menschenwürde partizipiert und entsprechend von der Rechtsordnung zu schützen ist. Jüngste Forschungsergebnisse zeigen, dass sogenannte adulte Stammzellen (zum Beispiel Stammzellen aus dem Rückenmark von Erwachsenen) womöglich über ein gleichwertiges oder sogar ein grösseres Therapiepotenzial verfügen als embryonale Stammzellen.

Angesichts der ethisch unproblematischen Forschung an adulten Stammzellen wie auch der zur Zeit noch völlig hypothetischen Therapiemöglichkeiten durch embryonale Stammzellen befürwortet die Regierung darum ein Moratorium bei der Embryonenforschung. Ein Moratorium würde es erlauben, die Entwicklung der Forschung an adulten Stammzellen abzuwarten und erst später zu entscheiden, ob Embryonen zu Forschungszwecken verwendet werden dürfen. Der Regierungsrat weist darauf hin, dass ein solches Moratorium nicht zwingend zu einem Standortnachteil für den Forschungsplatz Schweiz führt. Vielmehr ist es durchaus denkbar, dass damit indirekt ein Innovationsschub in der Forschung mit adulten Stammzellen ausgelöst wird.

Für den Fall, dass das Bundesgesetz die Forschung an überzähligen Embryonen und embryonalen Stammzellen zulassen würde, fordert der Regierungsrat, dass die im vorliegenden Entwurf enthaltenen rechtlichen Voraussetzungen nicht aufgeweicht werden dürfen. Besonderes Augenmerk ist nach Ansicht des Regierungsrates darauf zu richten, dass gesetzliche Bestimmungen nicht in missbräuchlicher Weise umgangen werden können. Insbesondere muss der Handel mit überzähligen Embryonen und embryonalen Stammzellen ausgeschlossen werden. Zudem schlägt der Regierungsrat vor, sowohl für die Forschung an überzähligen Embryonen als auch für die Gewinnung embryonaler Stammzellen sowie für die Forschung an embryonalen Stammzellen als Bewilligungsinstanz die jeweils zuständige Ethikkommission zu bezeichnen. Das Bundesamt für Gesundheit soll über ein Vetorecht verfügen, für den Fall, dass die Ethikkommissionen stark unterschiedliche Bewertungsmassstäbe anwenden sollten. Der Vorschlag des Bundes sieht im Gegensatz dazu für einen Teil der Fälle das Bundesamt für Gesundheit als Bewilligungsinstanz vor.

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