Vernehmlassung zur Verselbständigung der kantonalen Akutspitäler: Mehrheitlich positives Echo

Die Vernehmlassung zu den Gesetzesentwürfen über das Universitätsspital Zürich und das Kantonsspital Winterthur, die als selbständige öffentlichrechtliche Anstalten aus der Verwaltung ausgelagert werden sollen, ist abgeschlossen. Das Echo ist mehrheitlich positiv. Ein Teil der über 40 eingegangenen Antworten fordert eine weitergehende Autonomie der Betriebe. Lediglich vier Antworten lehnen eine Verselbständigung grundsätzlich ab.

Bis zum Ende der Vernehmlassungsfrist am 21. Juni 2002 sind bei der Gesundheitsdirektion über vierzig Stellungnahmen von den direkt betroffenen Spitälern, der Universität, der Verwaltung und von verschiedenen politischen Parteien, Gemeinden, Verbänden und Versicherern eingegangen. Die Verselbständigung der kantonalen Akutspitäler in der Form von selbständigen öffentlichrechtlichen Anstalten wird mehrheitlich begrüsst. Drei Personalverbände und eine Gemeinde lehnen die Verselbständigung grundsätzlich ab, weil sie diese als ersten Schritt in Richtung Privatisierung betrachten und negative sozial- und gesundheitspolitische Folgen befürchten.

Demgegenüber fordern bürgerliche Parteien, die Krankenversicherer, Vertreter der Ärzteschaft sowie die betroffenen Spitäler selbst eine weitergehende Autonomie der Betriebe. Einzelne davon würden die Umwandlung in Aktiengesellschaften der öffentlichrechtlichen Rechtsform vorziehen. Die Meinungsunterschiede zur Autonomie, die den verselbständigten Spitälern zukommen soll, zeigen sich auch in verschiedenen Einzelfragen wie beispielsweise den staatlichen Steuerungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten, der Ausstattung mit einem Grundkapital oder der Betriebsfinanzierung.

Überwiegend positiv werden die weiterhin öffentlichrechtlichen Anstellungsverhältnisse für das Personal und der Verbleib der Immobilien im Eigentum des Staates bewertet. Umgekehrt wird die Neuregelung der privatärztlichen Tätigkeit für die beiden Spitäler mehrheitlich kritisch aufgenommen, insbesondere was die Regelungsdichte im Anstaltsgesetz und die grundsätzliche Abschaffung der privaten Honorarberechtigung anbelangt. Aufgrund der Vernehmlassungsresultate wird der Regierungsrat in einem nächsten Schritt die definitive Verselbständigungsvorlage zuhanden des Kantonsrats verabschieden.

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