Ausbau der Notfallversorgung für Kinder und Jugendliche mit psychischen Störungen

Ab 1. August 2002 erweitert der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst des Kantons Zürich, KJPD, seinen ambulanten Notfalldienst. Neu wird auch nachts, an Wochenenden und an Feiertagen Hilfe angeboten.

Das Zentrum für Kinder- und Jugendpsychiatrie an der Neumünsterallee 3 in Zürich wurde personell erweitert. Dadurch können Abklärungen von Notfällen bei Jugendlichen rund um die Uhr und nicht nur wie bis anhin zu regulären Dienstzeiten angeboten werden. Für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren aus dem Kanton Zürich stehen im Zentrum ein diensthabender Arzt, ein Oberarzt mit Hintergrunddienst sowie ein erweitertes Pflegeteam zur Verfügung.

Die Aufnahmemöglichkeiten für die stationäre Behandlung von Notfällen im Zentrum für Kinder- und Jungendpsychiatrie sind angesichts der meist vollbelegten 18 Betten weiterhin sehr begrenzt. Aus diesem Grund muss in Notsituationen noch immer auf Betten der Kliniken der Erwachsenenpsychiatrie zurückgegriffen werden. Davon ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren. Die psychiatrischen Regionalkliniken wurden durch die Gesundheitsdirektion zur Aufnahme Jugendlicher ab 14 Jahren verpflichtet, in erster Linie das Psychiatrie-Zentrum Hard, danach die übrigen psychiatrischen Akutkliniken des Kantons. Für eine Zuweisung ist die Beurteilung des Notfalldienstes des Zentrums für Kinder- und Jugendpsychiatrie (ZKJP) erforderlich.

Ausserhalb der regulären Dienstzeiten müssen Zuweisungen an den Notfalldienst des KJPD in der Regel über die diensthabenden regionalen Notfallpsychiater und -ärzte erfolgen. Um die Jugendlichen, die in den Regionalkliniken der Erwachsenenpsychiatrie untergebracht sind zu unterstützen, baut der KJPD einen speziellen Beratungs-Dienst mit einer Oberärztin sowie einer Sozialarbeiterin auf. Der Notfalldienst beschränkt sich nur auf psychiatrische Notfälle, d.h. wenn schwer wiegende psychische Symptome vorliegen und wenn die Gefahr von Selbst- und Fremdgefährdung besteht. Für Notfälle psychosozialer Natur werden die Träger der Jugendhilfe beigezogen.

(Medienmitteilung der Gesundheitsdirektion)

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