Arbeitnehmerschutz im Detailhandel - viele Beanstandungen
Medienmitteilung 21.11.2001
Die Sicherheit des Verkaufspersonals an den Arbeitsplätzen und die Beachtung der Arbeitszeitvorschriften lassen in manchen Läden, Warenhäusern, Einkaufszentren und Kiosken zu wünschen übrig. Im Rahmen der Aktion »Verkauf” der Eidgenössischen Kommission für Arbeitssicherheit (EKAS) haben kantonale Arbeitsinspektoren in jedem zweiten Betrieb kleinere Mängel entdeckt. In jedem vierten Betrieb mussten sie schwer wiegende Mängel beanstanden. In den meisten Fällen werden die Mängel innerhalb der gesetzten Frist behoben.
Von Juni 1999 bis Oktober 2001 haben Arbeitsinspektoren des kantonalen Amtes für Wirtschaft und Arbeit und ihrer Partnerbehörden in den Städten Zürich und Winterthur 2579 der über 9000 Detailhandelsbetriebe im Kanton überprüft, ob diese die Vorschriften bezüglich Unfall- und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und die Arbeitszeitbestimmungen einhalten. Die Betriebsbesuche fanden in Fach- und Spezialgeschäften, Warenhäusern, Fach- und Supermärkten, Shoppingzentren und Kiosken statt. Ein Viertel der kontrollierten Betriebe gab keinen Anlass zu Beanstandungen. In drei von vier Betrieben stellten die Arbeitsinspektoren dagegen kleinere oder grössere Mängel fest, davon über 1100 im Ladenbereich und 800 im Lagerbereich.
Die häufigsten technischen Mängel waren:
- nicht begehbare oder ungenügend bezeichnete Fluchtwege und Notausgänge, mangelhafte Signalisation der Fluchtwege;
- ungenügende Notfallvorsorge (unbekannte Notfallnummern, fehlendes Erste-Hilfe-Material, mangelnde Instruktion des Personals);
- überstellte Treppen oder fehlende Handläufe;
- Zugluft bei Kassenarbeitsplätzen;
- fehlende oder nicht funktionierende Alarmanlagen in Tiefkühlräumen;
- ungenügende Toiletteninfrastruktur - speziell in Einkaufszentren wegen zu langer Wege zu Gemeinschaftsanlagen für mehrere Läden;
- fehlende oder ungenügende Garderobeschränke für persönliche Effekten des Personals.
Die Arbeitsinspektoren stellten zudem fest, dass Verkäuferinnen und Verkäufer, aber auch Angehörige des Kaders sehr oft nicht oder nur ungenügend über die gesetzlichen Arbeitszeitbestimmungen informiert sind. Häufig mussten sie eine mangelhafte Arbeitszeiterfassung oder eine zu kurze Ruhezeit nach Abendverkäufen beanstanden. Namentlich in Kiosken gewähren die Arbeitgeber dem Verkaufspersonal zudem oft keine oder zu kurze Arbeitspausen.
Stellen Arbeitsinspektoren Mängel im Arbeitnehmerschutz fest, erläutern sie den Verantwortlichen, welche Schutzvorkehren zu treffen sind, und setzen ihnen eine Frist, um die Mängel zu beheben. Erfahrungsgemäss kommen die allermeisten Betriebe dieser Aufforderung nach. Renitenten Betrieben droht nach der Ermahnung eine Verfügung und Strafanzeige.
Hinweis
Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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