Zürcher Spitalliste 2001 berücksichtigt jüngste Veränderungen

Der Regierungsrat hat die Zürcher Spitalliste 2001 auf den 1. August 2001 festgesetzt. Die Anpassungen betreffen zahlreiche Veränderungen im rechtlichen, strukturellen und finanziellen Bereich - dabei werden keine weiteren Umstrukturierungen in der Zürcher Spitallandschaft vorgenommen. Die mit der Spitalliste 1998 eingeleiteten Massnahmen werden jedoch kontinuierlich umgesetzt und verfeinert. Ohne finanzielle Folgen für den Kanton wird gleichzeitig das Angebot in verschiedenen Bereichen verbessert - zum Beispiel bei der akutmedizinischen Versorgung der Bevölkerung im Grenzgebiet zum Kanton Schaffhausen.

Insgesamt gesehen, hat sich die Zürcher Spitalliste 1998 gut bewährt. Sie wurde auch dementspechend in verschiedenen Beschwerdeverfahren vom Bundesrat gestützt. Mit der Unterteilung der Spitalliste in einen Abschnitt A und einen Abschnitt B hat der Kanton Zürich im Jahre 1998 völliges Neuland betreten - mittlerweile wurde dieses Modell von zahlreichen anderen Kantonen übernommen. Die Zürcher Spitalliste 1998 ist bis heute weitgehend umgesetzt. In der »neuen” Spitalliste werden die in der Zwischenzeit eingetretenen Veränderungen berücksichtigt.

Im Bereich der somatischen Akutversorgung erscheinen neu auf der Liste die Spitäler Zollikerberg in Zollikerberg (Fusion der Schweizerischen Pflegerinnenschule mit dem Spital Neumünster), Zimmerberg in Horgen (Fusion der Spitäler Horgen und Wädenswil) sowie die Gesundheitsversorgung Zürcher Oberland GZO in Wetzikon (Fusion der Spitäler Bauma, Rüti-Wald und Wetzikon). Die neuen Spitalformationen übernehmen im wesentlichen die Leistungsaufträge ihrer Vorgänger. Zusätzlich wird die private Adus-Klinik (kurzstationäre Chirurgie) in Dielsdorf auf die Spitalliste Abschnitt B aufgenommen, das bedeutet »nur Zulassung zur Versorgung von Patientinnen und Patienten in der Halbprivat- und Privatabteilung”.

Die Klinik Im Park in Zürich behält den Leistungsauftrag für das Fachgebiet »Neuroendokrine Chirurgie” bis zum 31. Dezember 2004, danach wird dieses Fachgebiet am Universitätsspital Zürich konzentriert.

Die Beschwerden der Regional- und Ergänzungsspitäler Adliswil, Bauma, Dielsdorf, Pfäffikon und Thalwil wurden vom Bundesrat im Februar 1999 abgewiesen, damit figurieren diese Institutionen nicht mehr auf der Spitalliste. Auch die Akutspitalbetriebe am Anker-Huus, Zürich, und an der Klinik Breitlen, Hombrechtikon, wurden in der Zwischenzeit eingestellt und das Krankenzimmer für Obdachlose, Zürich, beschränkt sich heute auf ambulante Behandlungen. Sie wurden von der Spitalliste gestrichen.

Aufgrund des Bundesratsentscheides vom November 1999 werden im Rehabilitationsbereich neu sowohl die Humaine Klinik in Zihlschlacht, als auch die Rheinburgklinik in Walzenhausen mit einem Leistungsauftrag »Neurorehabilitation” auf die Spitalliste 2001 aufgenommen. Dagegen wird der Leistungsauftrag der Rheuma- und Rehabilitationsklinik Leukerbad (muskuloskelettale und neurologische Rehabilitation) bis 31. Januar 2002 befristet und derjenige des Schweizerischen Epilepsie Zentrums in Zürich um die Epileptische Rehabilitation erweitert. Die Zürcherischen Höhenkliniken Wald und Davos werden ab dem 1. Januar 2002 unter einer gemeinsamen Betriebsgesellschaft geführt und mit einem einheitlichen akutmedizinischen und rehabilitativen Leistungsauftrag versehen.

Für die Bevölkerung im Grenzgebiet hat die Gesundheitsdirektion mit den Nachbarkantonen Aargau und Schaffhausen über ein Spitalabkommen zur Verbesserung der akutmedizinischen Versorgung verhandelt. Die Verhandlungen mit dem Kanton Aargau sind gescheitert. Die bislang provisorisch in die Spitalliste 1998 aufgenommenen Aargauer Spitäler - Kantonsspital Baden und Kreisspital Muri - stehen deshalb nicht mehr auf der Spitalliste. Dagegen war der Abschluss mit dem Kanton Schaffhausen positiv. Demnach steht das Kantonsspital Schaffhausen der Bevölkerung des nördlichen Weinlandes für Leistungen in den Fachgebieten »Medizin, Chirurgie, Gynäkologie und Geburtshilfe” zur Verfügung. Gleichzeitig soll der Leistungsauftrag um das Fachgebiet »Kinderheilkunde” (inkl. Neonatologie) erweitert werden.

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