Lohnnachzahlungen für das Gesundheitspersonal: Ab 13. Juli 2001 nimmt der Kanton individuelle Gesuche entgegen
Medienmitteilung 09.07.2001
Im Rahmen der Umsetzung der Lohnnachzahlungen für das Gesundheitspersonal beginnt eine weitere wichtige Phase: Ab 13. Juli 2001 kann jede betroffene Person beim Kanton ein persönliches Gesuch für Lohnnachzahlungen für die Zeit vom 1. März 1996 bis 30. Juni 2001 einreichen. Um die zu erwartende Flut der Gesuche bewältigen zu können, hat eine Task-Force aus der Gesundheitsdirektion befristet eine separate Anlaufstelle eingerichtet, deren spezialisierten Mitarbeitenden sich ausschliesslich mit den Gesuchen um Lohnnachzahlungen befassen. Eine Informationskampagne in den wichtigsten Medien des Kantons Zürich und der Schweiz begleitet den Start der aktuellen Phase.
Das Verwaltungsgericht hält in seinem Urteil vom Januar 2001 fest, dass der Kanton Zürich das diplomierte Pflegepersonal, Stationsschwestern, Berufsschullehrerinnen sowie Ergo- und Physiotherapeutinnen im Jahre 1991 - verglichen mit den Polizisten - zu tief eingereiht und damit auch einen zu niedrigen Lohn bezahlt hat. Die Mehrzahl des diplomierten Pflegepersonals wird nun aufgrund eines Vergleichs zwischen dem Kanton und den klagenden Berufsverbänden für die letzten fünf Jahre Nachzahlungen zwischen gut 14 Prozent und 15 Prozent ihres jeweiligen Jahreslohnes erhalten. Für die 47 Klägerinnen erstrecken sich die Nachzahlungen hingegen auf zehn Jahre.
Gemeinsam mit den Klägerinnen und den klagenden Berufsverbänden haben sich die Finanzdirektion und die Gesundheitsdirektion auf einen Modus zur Umsetzung der Lohnnachzahlungen geeinigt. Jetzt werden die betroffenen Berufsgruppen sorgfältig informiert. Die Gesundheitsdirektion startet kurz vor Beginn der Schulferien mit einer gezielten Informationskampagne - mit Inseraten in den grossen Tageszeitungen, in Lokalblättern und in Fachzeitschriften. Ab dem 13. Juli 2001 können diplomierte Krankenschwestern und
-pfleger mit und ohne Zusatzausbildung, Stationsschwestern, Berufschullehrerinnen für Spitalberufe sowie Ergo- und Physiotherapeutinnen der Spitäler des Kantons Zürich und der im Verband Zürcher Krankenhäuser zusammengeschlossenen Spitäler Gesuche um Lohnnachzahlungen für die Zeit vom 1. März 1996 bis 30. Juni 2001 einreichen. Es ist mit Kosten von schätzungsweise 290 Millionen Franken zu rechnen.
Um die zu erwartende Flut der Gesuche bewältigen zu können und um die Nachzahlungen noch vor Ende Jahr auszurichten, hat die Gesundheitsdirektion eine eigentliche Task-Force auf die Beine gestellt. Für mindestens sechs Monate wird sich ein Team ausschliesslich mit der Abwicklung von Lohnnachzahlungen beschäftigen. Die Gesuchsformulare sind ab 13. Juli 2001 bei der befristet eingerichteten «Zentralstelle Lohnnachzahlung für Berufe im Gesundheitswesen», in Opfikon-Glattbrugg sowie bei allen Spitälern und Verbänden erhältlich. Das Formular wird zudem im Internet unter der Adresse http://www.ktzh.ch/gd/aktuell verfügbar sein.
Bemerkung:
Die zentrale Anlaufstelle nimmt im Verlauf dieser Woche ihren Betrieb unter folgender Anschrift auf
Zentralstelle Lohnnachzahlung für Berufe im Gesundheitswesen (ZLBG)
Postfach
8152 Opfikon-Glattbrugg
Telefon 01 - 809 10 20
Fax 01 - 809 10 21
E-Mail: zlbg@gd.zh.ch
Hinweis
Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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