Die Hebammenschule bleibt in Zürich

Die in den letzten Monaten geführten Diskussionen über die Abklärung einer allfälligen Angliederung der bestehenden Hebammenschule am Universitätsspital an ausserkantonale Schulen haben hohe Wellen geschlagen. Um die seit Jahren bekannten Probleme anzugehen, hat die Gesundheitsdirektion nach gangbaren Lösungen gesucht. Nun sind die Weichen für die Zukunft der Hebammenschule in Zürich gestellt: Der Regierungsrat hat beschlossen, dass die Schule in Zürich bleibt. Sie wird allerdings nur noch einmal pro Jahr eine neue Klasse führen und die Grösse der Klassen auf mindestens 18 Lernende erhöhen.

Die Hebammenschule am Universitätsspital bietet heute einen verkürzten, 18-monatigen Ausbildungsgang zur diplomierten Hebamme an. Zugelassen sind ausgebildete Krankenschwestern mit mindestens einem Jahr Berufserfahrung. Pro Semester werden 14 Lernende aufgenommen. Die 42 angebotenen Ausbildungsplätze werden in der Regel zur einen Hälfte von Lernenden mit Wohnsitz im Kanton Zürich und zur anderen von Lernenden aus anderen Kantonen der deutschen Schweiz belegt. Seit längerer Zeit weiss man, dass 14-köpfige Klassen und der halbjährliche Aufnahmerhythmus weder bedarfsgerecht noch wirtschaftlich sind. Mit dem zusätzlich hohen Anteil an ausserkantonalen Lernenden steht die Hebammenschule insbesondere bei der Organisation von Praktikumsplätzen vor fast unlösbaren Problemen, da auch für Lernende aus anderen Kantonen Praktikumsplätze zur Verfügung stehen müssen.

Auf Grund dieser Tatsachen erhielt die Hebammenschule von der Gesundheitsdirektion den Auftrag, den Aufnahmerhythmus zu reduzieren und die Klassen zu vergrössern. Im Oktober 2000 unterbreitete die Hebammenschule der Gesundheitsdirektion darauf drei Lösungsvorschläge, die die Zukunft der Schule am Universitätsspital bestimmen sollten: die Fusion der Hebammenschule mit einer anderen Hebammen- oder Pflegeschule, die Schliessung der Hebammenschule oder die Suche nach einem weiteren Standbein für die Hebammenschule am Universitätsspital.

Für die Gesundheitsdirektion stand die Schliessung beziehungsweise die Aufhebung des Angebots für einen verkürzten Ausbildungsgang nie zur Diskussion. Sie entschied sich im November 2000 zur Prüfung von zwei Lösungsvarianten: die Angliederung des Ausbildungsganges an eine bestehende Hebammenschule oder die Änderung des Aufnahmerhythmus und der Klassengrösse.

Der jährliche Bedarf an Hebammen im Kanton Zürich ist mit 14 Diplomabgängerinnen aus dem verkürzten Ausbildungsgang an der Hebammenschule Zürich und den rund 14 Zürcher Abgängerinnen an den Hebammenschulen St. Gallen und Chur - deren Ausbildung finanziert der Kanton Zürich – gedeckt. Mit 28 Diplomabschlüssen beträgt der Anteil an den 180 Stellen des Sollstellenplans der Hebammen an den kantonalen, staatsbeitragsberechtigten und privaten Spitälern im Kanton Zürich rund 16 Prozent.

Die Zahl zwischen Abgängerinnen und offenen Stellen steht mit 15,5 unbesetzten Stellen (Februar 2001) in einem sehr guten Gleichgewicht.

Mit dem Entscheid des Regierungsrates, die Hebammenschule mit nur einer statt wie bisher zwei Klassen pro Jahr und dafür einer erweiterten Klassengrösse von mindestens 18 Lernenden zu führen, wird der Bedarf an Hebammen im Kanton Zürich - zusammen mit den Abgängerinnen der Hebammenschulen St. Gallen und Chur - gedeckt. Für ausserkantonale Lernende stehen jeweils pro Klasse vier bis sechs Ausbildungsplätze zur Verfügung. Somit wird der Bedarf an Praktikumsplätzen in den Spitälern den realen Möglichkeiten angepasst. Mit diesen Veränderungen kann ab 2002 gestartet werden, so dass die Massnahmen ab 2003 teilweise kostenwirksam werden und ab 2004 zu Einsparungen von rund 640'000 Franken pro Jahr führen, ohne dass die Qualität der Ausbildung beeinträchtigt wird.

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