Gesundheitswesen: Vergleichsverhandlungen erfolgreich abgeschlossen
Medienmitteilung 04.04.2001
Erfolgreicher Abschluss der Vergleichsverhandlungen im Gesundheitswesen: Vertreterinnen und Vertreter der Berufsverbände einerseits sowie Regierungsrat Dr. Christian Huber, Finanzdirektor, Regierungsrätin Verena Diener, Gesundheitsdirektorin, und Heinz Spälti, Präsident des Verband Zürcher Krankenhäuser (VZK) anderseits haben die gemeinsame Suche nach Lösungen für die Besoldungsüberführung und die Lohnnachzahlung zu einem guten Ende bringen können.
Die jetzt zum Abschluss gekommenen Vergleichsgespräche wurden durch den Verwaltungsgerichtsentscheid vom 22. Januar 2001 ausgelöst. Das Verwaltungsgericht hielt in seinem Urteil fest, dass Krankenschwestern, Physio- und Ergotherapeutinnen sowie Berufsschullehrerinnen bei der Besoldungsrevision von 1991 diskriminierend eingereiht worden waren, was gegen den Grundsatz ”gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit” verstiess. Bereits schon vor dem Urteil des Verwaltungsgerichts hatte der Regierungsrat im November 2000 die Anhebung des Pflegepersonals um 1 bis 2 Klassen in Auftrag gegeben.
Um eine diskriminierungsfreie Überführung zu gewährleisten, hat der Kanton ein Vergleichsangebot vorgelegt, welches durch vertiefte Abklärungen auf der rechtlichen Ebene abgestützt ist sowie auch durch statistische Erhebungen. Die statistischen Abklärungen bezogen sich hauptsächlich auf einen Quervergleich der Einstufungen bei einzelnen Berufsgruppen.
Überführung der Gesundheitsberufe per 1.7.2001
Finanz- und Gesundheitsdirektion legten einen Vergleichsvorschlag vor, welcher die Diskriminierung vollumfänglich aufhebt. Gemäss Vorschlag werden Pflegende sowie Physio- und Ergotherapeutinnen und -therapeuten von Lohnklasse 12 in Lohnklasse 14 überführt, wobei die Pflegenden um eine Stufe, die Physio- und Ergotherapeutinnen und -therapeuten um zwei Stufen höher eingereiht werden. Die Berufsschullehrerinnen für Krankenpflege werden von Lohnklasse 17 in Lohnklasse 18 ohne Gewährung einer zusätzlichen Stufe überführt. Die vom Regierungsrat zugesprochenen 15 Mio. Franken für eine ausserordentliche Beförderung für diplomiertes Pflegepersonal per 1.1.2000 wird mit in Rechnung gezogen. Das bedeutet, dass die zusätzliche Erfahrungsstufe jenen Pflegenden zugesprochen wird, die nicht von dieser Beförderungsrunde profitierten. Damit wird die bis anhin bestehende Benachteiligung einerseits innerhalb des Pflegepersonals und andererseits gegenüber den übrigen Berufsgruppen aufgehoben.
Für den Kanton bedeutet diese Lösung Nachzahlungen von ca. 280 Mio. Franken und für die Lohnanpassung jährlich ca. 70 Mio. Franken. Die Rückforderungen betreffen zum einen die Klägerinnen, die gemäss Verwaltungsgerichtsentscheid die Lohnnachzahlungen ab 1991 geltend machen können, und zum anderen diejenigen betroffenen Berufsgruppen, die ab 1996 in einem kantonalen Betrieb gearbeitet haben. Den staatsbeitragsberechtigten Betrieben wird empfohlen, bei den Lohnfestsetzungen und Nachzahlungen analog zu verfahren, soweit vergleichbare Gehaltsstrukturen bestehen. Wie gross der administrative Aufwand für Spitäler und Verwaltung werden wird, ist noch nicht im Detail abzuschätzen. Das konkrete Vorgehen wird zusammen mit den Personalverbänden erarbeitet, um den Vollzug schnellst möglich zu realisieren.
Alle Gesundheitsberufe sollen profitieren
Unabhängig vom Verwaltungsgerichtsentscheid sind seit geraumer Zeit Bemühungen im Gange, um die angespannte Situation im Bereich der Gesundheitsberufe zu verbessern. Seit November engagieren sich Vertreterinnen und Vertreter von Berufsverbänden, Gewerkschaften, Gesundheits- und Finanzdirektion sowie VZK in verschiedenen Arbeitsgruppen sehr intensiv um Massnahmen zur Arbeits- und Lohnverbesserung. Dabei wird auch der Handlungsbedarf bei den übrigen Berufsgruppen berücksichtigt und lohnmässig auf den gleichen Zeitpunkt umgesetzt.
Hinweis
Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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