Zwangsmassnahmen in der Psychiatrie und durch Sozialbehörden zwischen 1870 und 1970
Medienmitteilung 09.03.2001
Auftragserteilung für ein Forschungsprojekt Ende Februar hat die Gesundheitsdirektion für ein Forschungsprojekt, welches den Umfang und die Beweggründe von Zwangsmassnahmen in der Psychiatrie und durch Sozialbehörden an Bürgerinnen und Bürgern in der Region Zürich im Zeitraum von 1870 bis 1970 aufklären soll, definitiv den Auftrag erteilt. Die Auftragserteilung erfolgte in Zusammenarbeit mit dem Sozialdepartement der Stadt Zürich. Das Forschungsprojekt mit dem Namen «Zwangsmassnahmen in der Psychiatrie und durch Sozialbehörden» hat zum Ziel, die in jenem Zeitraum durchgeführten Zwangsmassnahmen, insbesondere Sterilisationen, Kastrationen und Wegnahme von Kindern, sowie die Rolle der zuständigen Gesundheits- und Sozialbehörden zu erfassen und zu analysieren - unter Einbezug der jeweiligen zeitgeschichtlichen gesellschaftlichen Zusammenhänge.
Der Auftrag wurde an die Forschungsstelle für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte der Universität Zürich, unter der Leitung von Prof. Dr. Jakob Tanner, vergeben. Die unmittelbare Projektleitung obliegt Dr. Marietta Meier, wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Forschungsstelle. In einer ersten von der Gesundheitsdirektion in Auftrag gegebenen Projektphase sollen die umfangreichen Krankengeschichten der ältesten psychiatrischen Kliniken des Kantons (Psychiatrische Universitätsklinik, ehem. Burghölzli, und Klinik Rheinau), welche inzwischen gemäss Archivgesetz ins Staatsarchiv überführt wurden, systematisch gesichtet und analysiert werden. Dies soll in Kooperation mit dem von der Stadt Zürich beauftragten Forscher geschehen, welcher die Sozialakten des Stadtarchivs Zürich unter diesen Gesichtspunkten untersucht.
Eine interdisziplinäre Begleitgruppe von Fachleuten aus den verschiedenen Bereichen der Psychiatrie, von Vertretern der Sozialbehörden und des Staatsarchivs sowie von Vertretern der Direktion der Justiz und des Innern, der Gesundheitsdirektion und des Sozialdepartements der Stadt Zürich, wird die Arbeit des Forscherteams beratend unterstützen.
Eine erste summarische Auswertung wird nach Ablauf der etwa einjährigen Projektdauer erwartet. Das Forschungskonzept und die Auswertungsunterlagen sind so anzulegen, dass das Pilotprojekt zur Vertiefung und Vervollständigung in ein Nationalfondsprojekt eingegliedert werden bzw. als Grundlage dienen kann. Dies empfiehlt sich, nachdem der Bundesrat im Spätsommer 2000 ein entsprechendes Rahmenprogramm des Nationalfonds unter dem Titel «Integration und Ausschluss» genehmigt hat und die Ausschreibung von entsprechenden Forschungsprojekten mit den vorliegenden und verwandten Themen auf Ende des Jahres 2001 zu erwarten sind.
Hinweis
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