Neuregelung der Gesundheitsversorgung für Asylsuchende
Medienmitteilung 12.01.2001
Einführung eines Gatekeeping-ModellsDer Kanton Zürich führt bezüglich der Gesundheitsversorgung für Asylsuchende per 1. Januar 2001 das sogenannte «Gatekeeping-Modell» ein. Er erfüllt damit die in der Asylverordnung des Bundes vorgesehene Verpflichtung, die Wahl von Versicherern und Leistungserbringern für Asylsuchende einzuschränken.
Der neue Vertrag zwischen der Direktion für Soziales und Sicherheit des Kantons Zürich (DS), der Krankenversicherung Helsana sowie der Ärztegesellschaft des Kantons Zürich (AGZ) soll rückwirkend per 1. Januar 2001 in Kraft treten. Es wird damit ein neues Modell im Bereich der Gesundheitsversorgung für Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung (nachfolgend Asylsuchende) eingeführt, das sogenannte «Gatekeeping-Modell».
Das Gatekeeping-Modell (Asyl-Hausarztmodell) wird vom Bund empfohlen und zur Übernahme vorgeschlagen. Im Zentrum steht die Asyl-Hausarztliste. Ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte, die auf dieser Liste aufgeführt sind, sind als Leistungserbringer in der Grundversorgung zugelassen. Für Asylsuchende mit gesundheitlichen Problemen sind somit zwingend die Ärztinnen und Ärzte der Asyl-Hausarztliste die erste Anlaufstelle. Einzige Ausnahme ist das Vorliegen eines Notfalls. Ist der Beizug von Spezialistinnen und Spezialisten oder eines Spitals erforderlich, so erfolgt die Überweisung durch den Listenarzt.
Die neue Lösung ist die Reaktion des Kantons Zürich auf ein gesamtschweizerisch bestehendes Problem: Das Versicherungskollektiv der Asylsuchenden weist einen wesentlich schlechteren Gesundheitszustand auf, als das entsprechende Vergleichskollektiv der ständigen Wohnbevölkerung in der Schweiz. Es setzt sich mehrheitlich aus jungen Männern zusammen, die, bedingt durch die am Herkunftsort herrschenden Lebensumstände und die in der Regel qualitativ mangelhafte medizinische Versorgung, einen schlechteren Gesundheitszustand aufweisen. Die Krankenversicherer der Asylsuchenden wurden in den vergangenen Jahren deshalb mit überdurchschnittlichen Gesundheitskosten belastet. Zusätzlich mussten die Krankenversicherer für die in der Regel kostengünstige Risikogruppe «junge Männer» Gelder in den Risikoausgleichfonds einschiessen, da die Gruppe «junge männliche Asylsuchende» erwiesenermassen eine kostenintensive Risikogruppe ist.
Aus diesen Gründen konnte der Vertrag mit der Krankenversicherung Helsana nicht in der alten Form weitergeführt werden. Als langjährige und zuverlässige Vertragspartnerin des Kantons Zürich hat sich die Helsana unter der Voraussetzung der Einführung des neuen Modells nun aber für eine Weiterführung des Kollektivvertrages ausgesprochen. Neu ist zudem der Einbezug der Ärztegesellschaft des Kantons Zürich als dritte Vertragspartnerin. Sie zeichnet verantwortlich für die Auswahl der für die Gesundheitsversorgung Asylsuchender zugelassenen Ärztinnen und Ärzte und die Zusammenstellung der entsprechende Asyl-Hausarztliste. Die Interessen der Ärzteschaft werden dadurch gewahrt.
Mit dem neuen Modell verspricht man sich eine Reduktion der Gesundheitskosten für Asylsuchende. Es sollen unbegründete Arztwechsel vermieden werden und unnötige Mehrfachbehandlungen sowie die unkontrollierte Inanspruchnahme von Spezialisten eingeschränkt beziehungsweise ausgeschlossen werden.
Hinweis
Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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